| Die
Lichtenfelser Landwehr
von Karlheinz Hößel (Fränkische Heimat am Obermain Heft 33) Beilage zum Jahresbericht 1995/96 des Meranier- Gymnasiums Lichtenfels. Herausgeber: Meranier - Gymnasium Lichtenfels, OStD Dr. Hilmar Kormann; Umschlag: Helmut Osterlänger; |
Chronik-Inhalt |
1. Felix
Silbermann ist 1810 Mitbegründer der Schützengesellschaft
und seit 1808 Hauptmann der Lichtenfelser Landwehr.
2. 1810 wird die Schützengesellschaft
gegründet, 1811 wird Lichtenfels Sitz eines Landwehr Bataillons.
3. Im Laufe der Jahre sind mehrere
Hauptleute der Landwehr auch sehr aktiv im Lichtenfelser Schützenwesen
tätig.
Dank
Wir bedanken uns bei Herrn Karlheinz
Hößel für die Genehmigung diesen Beitrag auf unsere Homepage
einzubinden.
Bitte beachten Sie auch die weiteren
Jahresberichte, welche sehr interessante Beiträge zu anderen Lichtenfelser
Themen enthalten. Diese Beiträge finden Sie unter www.mgl-obermaingeschichte.de
Vorwort von
Dr. Hilmar Kormann OStD
1. Einleitung
2.
Die historischen Grundlagen der Landwehr
3.
Die Anfänge der Landwehr in Lichtenfels
4.
Die Phase der Konsolidierung bis 1848
5. Das Jahr
1848
6.
Der Niedergang der Landwehr
7. Zum
Landwehrpersonal und Personenverzeichnis
8. Anmerkungen
9. Bilder
Bildnachweis:
Alle Bilder befinden sich im Besitz des
Stadtarchivs Lichtenfels. Für die Erlaubnis zur Präsentation
sei der Stadt Lichtenfels herzlich gedankt.
Vorwort >>>>>
In einer Zeit zunehmender weltweiter Verflechtung im staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, in Kommunikation und Verkehr suchen immer mehr Menschen einen Gegenpol zu dieser Globalisierung sehr vieler Lebensbereiche. Diesen finden sie vor allem in der Beschäftigung mit der eigenen Heimat. Dies zeigt sich in der Denkmalpflege, im Freizeitverhalten, in kulturellen Vereinigungen, in der Forschung und im Schrifttum. Mit Genugtuung stellen wir fest, dass in diesem Rahmen unsere heimatkundliche Schriftenreihe ein immer noch wachsendes Interesse findet. Dies ist sicher unter anderem darauf zurückzuführen, dass die historischen Beiträge in unseren Beiheften zum Jahresbericht die Zusammenhänge von Vergangenem und Gegenwärtigem sichtbar machen. Im Hinblick auf unser diesjähriges Thema möge man etwa bedenken, wie intensiv derzeit die Frage diskutiert wird, ob eine Wehrpflichtarmee noch zeitgemäß sei, ob diese seit den Napoleonischen Kriegen praktizierte Form der Solidarität der wehrfähigen Männer gegenüber dem staatlichen Gemeinwesen in einer zunehmend individualistischen Epoche noch Bestand haben kann. Damit drängt sich die weitere Frage auf, wie sich eigentlich nach der Phase der Söldner- und Berufsarmeen der frühen Neuzeit - im Gefolge der Französischen Revolution - die Teilhabe der Bürger an der Landesverteidigung entwickelte.
Studienrat Karlheinz Hößel, Geschichts- und Deutschlehrer an unserem Gymnasium, hat sich mit großer Akribie und souveränem Sachverstand mit dieser Thematik beschäftigt, und zwar am Beispiel der Geschichte des Bürgermilitärs, der sogenannten Landwehr, im Raum Lichtenfels. Dabei macht er die Entwicklung anhand vieler Details anschaulich, die er in umfangreichem Quellenstudium zutage förderte. Gleichzeitig verdeutlicht er die Verknüpfungen des örtlichen Geschehens mit den historischen Abläufen im weiteren bayerischen und deutschen Rahmen.
Mein Dank und meine Anerkennung gelten sowohl Herrn Studienrat Hößel für seine verdienstvolle Arbeit wie auch Herrn Studiendirektor Arneth, der seit vielen Jahren mit hervorragender Sachkompetenz und intensivem Engagement die Herausgabe dieser Schriftenreihe betreut. Nicht zuletzt danken wir dem Elternbeirat unseres Gymnasiums für die großzügige Finanzierung dieses Beiheftes und damit all jenen Eltern, die durch ihre Elternspende die Herausgabe dieser Schrift ermöglichten.
Dr. Hilmar Kormann, OStD >>>>>
Zur Einschätzung
der Landwehr
Die Landwehr war für die Zeit vom
Anfang des 19. Jahrhunderts bis zum Jahre 1870 eine feste Größe
im Leben der Bürger. Vielfältig griff sie ins Alltagsleben des
Einzelnen wie auch der Stadt als Ganzes ein. Es kann nicht wunder nehmen,
dass eine solche Einrichtung zahlreiche verschiedene Bewertungen erfuhr.
Wie weit diese auseinandergehen konnten, soll mit zwei Zitaten verdeutlicht
werden.
Im Jahre 1954 schrieb Heinrich Meyer über die Lichtenfelser Landwehr (1):
Die kleinen Städte waren nicht wenig stolz auf „ihr Militär". Die Herren Offiziere spielten im gesellschaftlichen Leben keine geringe Rolle. Mochten sie auch das lange Jahr hindurch als Bäcker oder Metzger, als Schmiede oder sonst als schlichte Handwerker ihrer Arbeit nachgehen, am Königsgeburtstag oder am Fronleichnamsfest waren sie nicht wiederzuerkennen. Jeder Zoll ein Held und Kavalier, auch wenn der oft unvermeidliche Ökonomiegeruch aus allen Knopflöchern strömte. Selbst die „Gemeinen" Landwehrmänner [...] trugen einen unbändigen Stolz zur Schau.>>>>>
Betrachtet man im Gegensatz zu dieser ja durchaus positiven, vielleicht, aus dem zeitlichen Abstand heraus, auch leicht verklärenden Bewertung der Landwehr eine Stellungnahme des Landgerichts Lichtenfels vom 12.Juli 1817, in der es schlicht heißt: "Die Landwehr erscheint in Kriegszeiten zu wenig und in Friedenszeiten zu viel zu sein" (2), so wird deutlich: Die Begeisterung hinsichtlich dieser militärischen Einrichtung scheint im 19.Jahrhundert selbst weniger groß gewesen zu sein.
Definition von Landwehr
Untersucht man nun die tatsächliche
Rolle und Bedeutung dieser Einrichtung, so scheint es sinnvoll, zunächst
zu beleuchten, was die Landwehr überhaupt war und wo ihre historischen
Wurzeln liegen. >>>>>
Aus soziologischer Sicht ist die Landwehr
eine anstaltsmäßig determinierte, gelegenheitsvergesellschaftete
soziale Gruppe (3).
Diese Definition kann wichtige Rahmenbedingungen
für sie deutlich machen. Ihre Grundlage war die gesetzlich festgelegte
Form der Truppenbildung und Organisation, wodurch die anstaltsmäßige
Determinierung festgelegt war.
Die Gelegenheitsvergesellschaftung zeigt sich im begrenzten Aufgabenbereich für den diese Einrichtung zuständig war. Zur sozialen Gruppe, aus der sich die Landwehr rekrutierte, sei zunächst festgehalten, dass für den größten Teil der Geschichte dieser militärischen Organisation prinzipiell nur eine bestimmte Bürgerschicht jeder Stadt bzw. Gemeinde zum Dienst verpflichtet war.
Diese Definition kann wichtige Rahmenbedingungen für sie deutlich machen. Ihre Grundlage war die gesetzlich festgelegte Form der Truppenbildung und Organisation, wodurch die anstaltsmäßige Determinierung festgelegt war.
2. Die historischen Grundlagen der Landwehr
Der Einfluss der Französischen Revolution >>>>>
Wie kam es zu solch einer Einrichtung,
wie sie die Landwehr darstellt? Ihren Ursprung muss man in der Französischen
Revolution, genauer gesagt, in der Idee der allgemeinen Wehrpflicht suchen.
Schon die französische Verfassung von 1793 erklärte das ganze
Volk zur „allgemeinen Streitkraft der Republik", wobei die Dienstgrade
durch freie Wahl der Wehrpflichtigen bestimmt wurden. Damit sollte zum
einen der Gleichheitsgedanke verwirklicht werden, zum anderen der bedrängten
Republik ein militärisches Machtinstrument an die Hand gegeben werden
(4).
Bedingt durch den Rheinbund, drangen die
Impulse der Französischen Revolution in Süddeutschland schon
früh ein. Noch im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts entstand in
Bayern ein Bürgermilitär als Nationalgarde, das zur Zeit der
Befreiungskriege den Namen „Landwehr" erhielt (5).
Es gab auch schon vorher Bürgerwehren, doch eine umfassende Organisation
fand vor 1800 noch nicht statt (6). In Bayern spielten
von Anfang an verschiedene Zielsetzungen eine Rolle. Neben dem Verteidigungsgedanken
wurden auch die Kostenersparnis im Vergleich mit dem stehenden Heer und
die Erziehung zum Ehrgefühl und zur Moralität betont (7).
Die bayerische Entwicklung >>>>>
Schon unter König Max I. Joseph von
Bayern (1805-1825) wurde 1804/05 ein Kantonsreglement erstellt, das aber
noch relativ folgenlos blieb (8).
1807 und 1809 erfolgten Organische Verordnungen
über die Errichtung einer Landwehr. Hier geschah der tatsächliche
Schritt zum Aufbau solcher Einrichtungen. Neben der aktiven Armee war eine
Nationalgarde vorgesehen, die in drei Klassen unterteilt war: Die erste
Klasse stellte die Reserve-Bataillone und entsprach auch in Ausrüstung
und Pflichten ganz der aktiven Armee. Die zweite Klasse bildete die mobilen
Legionen. Sie wurde nur bei Gefahr aufgeboten und umfasste die Männer
zwischen 18-25 Jahren, die nicht in der Armee dienten, außerdem die
Unverheirateten zwischen 25-40 Jahren sowie das Jagdpersonal und Freiwillige.
Während die erste Klasse auch außerhalb des Landes eingesetzt
werden konnte, war ihr Dienst auf den Einsatz gegen äußere und
innere Feinde innerhalb der Landesgrenzen beschränkt. Zur dritten
Klasse gehörten alle männlichen Staatsangehörigen bis zum
60. Lebensjahr. Sie waren zuständig für Ruhe und Sicherheit innerhalb
des Landes, soweit diese nicht durch eine äußeren Feind gefährdet
wurden.
Waren in diesen ersten Verordnungen noch
alle Staatsbürger zum Dienst verpflichtet, so beschränkte die
Verordnung vom 10.Juni 1813 die Dienstpflicht auf die Bürger, die
gemäß dem Gemeindeedikt vom 24.September 1808 als Gemeindemitglieder
galten. Das waren nur diejenigen, die innerhalb der Gemarkung versteuerte
Grundstücke besaßen oder ein besteuertes Gewerbe ausübten.
Diese Einschränkung wurde schon im Oktober 1813, bedingt durch die
einsetzende allgemeine Landesbewaffnung gegen Napoleon, wieder rückgängig
gemacht.
Eine letzte umfassende Verordnung zur
Landwehr erging unter König Ludwig I. (1825-1848) als Königlich
allerhöchste Verordnung vom 16.März 1826. Hier wurde der Einrichtung
ihr Gepräge für die Friedenszeit gegeben. Die allgemeinen Bestimmungen,
z.B. die Dreiteilung der Landesverteidigung in stehendes Heer, Reserve
und Landwehr, blieben erhalten. Allerdings war die Dienstpflicht wieder
auf jene beschränkt worden, die wirkliche Gemeindemitglieder und imstande
waren, sich Uniform und Bewaffnung selbst zu beschaffen.
In dem skizzierten Rahmen sollen im folgendem
die Anfänge der Lichtenfelser Landwehr beschrieben werden. >>>>>
3. Die Anfänge der Landwehr in Lichtenfels
Probleme der Bataillonsgründung >>>>>
Die ersten Angaben über die Errichtung
einer militärischen Organisation, damals noch als Bürgermilitär
bezeichnet, finden sich in einem Schreiben des Landrichters Schell vom
9.Juli 1807 an die Königliche Landesdirektion.
Dort wird berichtet, dass in Staffelstein
bereits zwei Kompanien gebildet worden seien, wovon eine bereits seit zwei
Jahren bestehe! In Lichtenfels seien Musterung und Einschreibung zur Bildung
zweier Kompanien ebenfalls schon durchgeführt. Bereits im Juli 1808
konnte die Wahl der Offiziere gemeldet werden. Noch in diesem Jahr tauchen
aber bereits die ersten organisatorischen Probleme auf. Nach Schells Willen
sollten Lichtenfels und Staffelstein zusammen ein Bataillon bilden, eine
Verfahrensweise, die eigentlich nicht erlaubt war. Außerdem widersetzten
sich die Staffelsteiner einem solchen Plan, da sie ein eigenes Schützenchor
gründen wollten. Sie schrieben sogar einen diesbezüglichen Beschwerdebrief
mit Unterschriftenliste an die Königliche Landesdirektion. Zwei Bürger
Staffelsteins, Michael Kirchmaier und Gottfried Hoffmann, sollen, dem Bericht
Schells nach, versucht haben, die Dienstpflichtigen aufzuhetzen und den
Dienst verweigert haben.
Die Frage nach der Erlaubnis zur Gründung
eines Bataillons blieb zunächst bestimmend. Schell wollte dies wohl
der besonderen Dekorationen wegen, die einem Bataillon zustanden, und wandte
sich deshalb an das Kreiskommissariat um Hilfe. Die Regierung blieb aber
zunächst bei ihrer Ablehnung, weshalb der Landrichter nun versuchte,
sein Ziel auf anderem Weg zu erreichen. Er wies darauf hin, dass schon
eine beträchtliche Summe für Fahne, Mützen und Säbel
ausgegeben worden sei und die Bürger bezüglich der Gründung
einer eigenen Militäreinrichtung große Hoffnungen hegten. 1809
führte er nochmals eine Konskription durch, bei der sich weitere 61
dienstfähige Bürger aus Lichtenfels fanden. Mit diesen Leuten
wollte er eine dritte Kompanie bilden. Da die Untergrenze für eine
Kompanie bei 60 Mann lag, musste er befürchten, die 61 Mann würden
den anderen Kompanien zugeschlagen. Um dies zu verhindern, wies er darauf
hin, dass durch eine Zusammenlegung viele Offiziere ihre Stellen verlören,
was zu Missmut unter den Bürgern führen könnte. Auch sei
für die nächste Zeit mit weiterem Bevölkerungswachstum in
Lichtenfels zu rechnen. >>>>>
Ein weiterer Pluspunkt für seinen
Plan war die Tatsache, dass im Dezember 1809 der damalige Kronprinz Ludwig
von Bayern auf der Reise zu seiner Braut Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen
durch die Stadt kam. Zu seinem Empfang hatte Lichtenfels eigens Kanonen
aus Weismain ausgeliehen, um den gebührenden Salut schießen
zu können. Auch die Landwehr hatte die Ankunft mit einer Parade feierlich
gestaltet und vom Prinzen dafür Lob empfangen (9).
Die Argumente und das prinzliche Wohlwollen
scheinen Eindruck gemacht zu haben. Am 1.Mai 1811 wurde Lichtenfels Sitz
eines Bataillons, dessen erste zwei Kompanien in der Stadt selbst, die
dritte und vierte in Staffelstein und Marktzeuln lagen (10).
In den späteren Jahren konnte Staffelstein bisweilen zwei, häufig
aber nur eine Kompanie aufstellen (11).
Die Landwehr in den Freiheitskriegen >>>>>
Als Bayern das Bündnis mit Napoleon
verließ, hatte dies auch unmittelbare Auswirkungen auf die Landwehr.
Bereits im Oktober 1813 erging ein königlicher Befehl, die schon bestehenden
Wehren durch Beitritt aller Einwohner jeden Standes zu erweitern. Dieser
Aufruf wurde auch durch schriftliche Aufforderungen, sofort einem Corps
freiwillig beizutreten, unterstützt (12). Zugleich
wurde ein eigenes Kreiskommando bestellt, dessen Leiter im Mainkreis Graf
von Giech zu Thurnau wurde. Er war damit der Befehlshaber der Landwehren
in allen militärischen Belangen (13).
Im Bereich des Landgerichts Lichtenfels
wuchs die Landwehr nun sehr schnell enorm an. Das erste Bataillon in Lichtenfels
wurde umgruppiert und erweitert. Zu den zwei städtischen Kompanien
kamen noch vier weitere mit den Standorten Buch, Marktzeuln, Marktgraitz
und Zettlitz. Führer dieses Bataillons war Landrichter Schell im Range
eines Majors. Dazu kam ein weiteres Bataillon, bestehend aus zwei Staffelsteiner
Kompanien und vier weiteren mit Sitz in Prächting, Oberlangheim, Ebensfeld
und Kleuckheim (14). Wie lange diese erweiterten Verbände
bestehen blieben, ist mit Sicherheit nicht mehr festzustellen. Als anlässlich
der neuen Landwehrordnung von 1826 wieder eine Bestandsaufnahme gemacht
wurde, erschienen jedenfalls die Landwehrverbände in Lichtenfels,
Staffelstein und Marktgraitz wieder als ein Bataillon, wobei nun auch in
Staffelstein zwei aktive Kompanien existierten, während die Kompanie
in Marktgraitz als ruhend betrachtet wurde (15). Zu
diesem Zeitpunkt galten auch die Landwehren auf dem platten Land, die ja
für den großen Zuwachs von 1814 verantwortlich waren, als ruhend
(16).
4. Die Phase der Konsolidierung bis 1848
Die Uniformfrage >>>>>
Mit dem Ende der Befreiungskriege setzte
für die Landwehr eine Phase ein, in der sie sich, unterbrochen durch
die Ereignisse des Jahres 1830, relativ ruhig und auf ihre Ordnungsaufgaben
ausgerichtet entwickeln konnte. Dennoch gab es auch in diesen Jahrzehnten
Probleme und Organisationsfragen, die dieser Einrichtung zu schaffen machten.
Zunächst war die Frage der Uniformierung
zu klären. Bereits 1816 konnte aus dem Polizeibezirk Lichtenfels gemeldet
werden, dass sie weitgehend abgeschlossen sei (17).
Zunächst war nur festgelegt worden, dass die Uniformen für die
Landwehr blau sein sollten, einzig die Jäger sollten grüne und
die Artilleristen hechtgraue Uniformen mit roten Kragen und Aufschlägen
tragen (18). 1814 waren die Angaben präzisiert
worden. Vorgeschrieben war nun ein hellblauer Rock mit silbernen Knöpfen,
hellblaue Hosen mit weißen Seitenstreifen und ein Tschako, ein zylinderähnlicher
Hut, mit Nationalkokarde und Kompanieabzeichen (19).
Bei Offizieren wurde die Kopfbedeckung zusätzlich mit weißblauen
Federbüschen verziert. Hinzu kamen für alle Männer schwarze
Bandelieren, die sich auf der Brust kreuzen sollten und als Gehänge
für Seitengewehr und Patronentasche dienten. Bei festlichen Anlässen
war es auch möglich, statt der blauen eine weiße Hose zu tragen
(20).
Die Verordnung von 1826 brachte nochmals einige Veränderungen für
die Uniform. Allerdings scheinen diese Forderungen nur sehr allmählich
verwirklicht worden zu sein. Noch 1828 meldete man aus Lichtenfels, dass
vierzehn Offiziere und 55 Mann der Mannschaft altuniformiert seien, neuuniformiert
seien der Hauptmann Georg Krug, sieben weitere Offiziere und 156 Mann der
Mannschaft. Es war wohl eine Frage des Einkommens, die neue Uniform sofort
anzuschaffen. Wer die alte Uniform bereits besaß, hatte sicherlich
keine große Lust, nochmals Kosten auf sich zu nehmen. Darauf deutet
auch die altersmäßige Verteilung hin. Während nahezu alle
Altuniformierten zwischen 40 und 60 Jahren waren, waren die Neuuniformierten
fast alle zwischen 20 und 40
(21). Die neue Uniform
blieb bis zur Auflösung der Landwehr im wesentlichen unverändert.
Einzelnen Modeerscheinungen wie dem Benützen der Pickelhaube statt
des Tschakos traten die Hauptleute meist energisch entgegen (22).
Organisation und Bewaffnung>>>>>
Der Wert der Landwehr scheint nach den
Freiheitskriegen eher gering veranschlagt worden zu sein. Das Landgericht
Lichtenfels äußerte sich in einem Bericht des Jahres 1817 sehr
negativ. Es betonte, dass es staatsrechtlich fraglich sei, den Untertanen
neben einem stehenden Heer, das sie ohnehin schon finanzierten, noch eine
zweite Last in Form eines persönlichen Waffendienstes aufzubürden.
Noch wichtiger erschien aber der wirtschaftliche Aspekt. Es sei für
Industrie, Gewerbefleiß und Wohlstand sehr nachteilig, wenn jeder
Nährvater seine durstige Familie in Not und Elend verlassen muss,
während er seinem Berufe des Waffendienstes folgen soll (23).
Schwierig blieb auch die Frage nach Ausbildung
und Bewaffnung der Dienstpflichtigen. Seit 1820 kam die Diskussion um den
Besuch der Schießstätten auf, da beim Innenministerium des Obermainkreises
der Antrag vorlag, nurmehr in Städten und Märkten mit einer eigenen
Schützenkompanie den Besuch einer solchen Übungsstätte vorzuschreiben.
Lichtenfels sprach sich gegen eine solche Regelung aus und wollte allen
angehenden Bürgern militärische Übungen zur Pflicht machen.
Dabei wurden folgende Gründe aufgeführt:
- Erdeckung [sic!] und Erhaltung eines
militärischen Geistes
- Bildung von Bürgersoldaten
- Hebung des Frohsinns und der Volksbelustigung
- Hebung der Industrie und vaterländischer
Kunst. >>>>>
Allerdings wurde auch auf mögliche
Gefahren hingewiesen, vor allem auf den Missbrauch durch Jagdfrevel und
auf die Vernachlässigung der beruflichen und häuslichen Pflichten
(24).
Einen gewissen Einschnitt in der Entwicklung
brachte die Verordnung von 1826, die in der Folgezeit durch zahlreiche
Einzelbestimmungen immer wieder verändert und ergänzt wurde.
Das Kreiskommando hatte damals der Graf von Ortenburg für den Ober-
und Untermainkreis inne. Bei der Umsetzung der neuen Vorschriften stieß
er auf eine Reihe von Problemen. So beklagte er, dass alle Unterlagen fehlen
würden, die Auskunft geben könnten, wo bereits Landwehren existierten
und wo noch welche zu errichten seien. Nach der neuen Verordnung hatten
nämlich alle Städte und Märkte mit magistratischer Ordnung,
gleich welcher Klasse, eine solche aufzustellen. Im Februar 1829 konnte
Ortenburg dann melden, dass alle aktiven Wehren so organisiert seien, dass
es nun an der Zeit sei, eine allgemeine Vorschrift bezüglich Bewaffnung
und Übung zu erlassen. 1 1/2 Jahre später drängte dann die
Regierung darauf, alle Landwehren endgültig aufzubauen und strikt
auf Einhaltung der Übungen zu achten. Seinen Grund hatte dies in den
wiederholten mehrfachen Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit
in den benachbarten sächsischen Staaten (25).
Um der drohenden Gefahr zu begegnen, wurde noch 1830 der Hauptmann Thomas
von Remich vom 13.Linieninfanterie-Regiment auf eine sechswöchige
Inspektionstour durch den Obermainkreis geschickt. Weiterhin wurden Sicherheitswachen
eingeführt, die aber bereits 1831 wieder aufgelöst wurden (26).
Eine zusätzliche vorbeugende Maßnahme bestand in der Ausgabe
von Waffen. Während Lichtenfels in einer Übersicht vom Januar
1829 noch keine Gewehre aus dem königlichen Zeughaus Nürnberg
erhalten hatte, waren es 1836 76. Da nach 1830 bis 1848 keine Gewehre aus
staatlichem Besitz mehr ausgegeben wurden, müssen diese wohl im Zusammenhang
mit dem Jahr 1830 in die Stadt gelangt sein. Die restlichen 292 Gewehre,
über die die Landwehr 1836 verfügte, waren Privatbesitz (27).
Auch in dieser Phase gesteigerter Aufmerksamkeit
und Wachsamkeit wurden die üblichen Aufgaben der Landwehr weiterhin
erfüllt. Als sich Ludwig I. auf einer Reise durch alle Orte, die er
als König noch nicht besucht hatte, auch am Obermain einfand, begaben
sich am 25. Juni 1830 die Lichtenfelser Kompanien nach Staffelstein, um
dort für den König, der weiter nach Banz reisen wollte, Spalier
zu stehen (28). >>>>>
1832 wurde der Obermainkreis zunächst
in vier Inspektionsbezirke eingeteilt: Naila, Rehau, Kemnath und Höchstadt.
Die Städte Bamberg, Bayreuth, Kronach und Wunsiedel waren in dieser
Einteilung nicht berücksichtigt worden. Lichtenfels und Weismain waren
zunächst dem Bezirk Höchstadt zugeteilt worden, wurden dann aber
sehr schnell wieder ausgegliedert, da hier eine regelmäßige
Inspektion überflüssig erschien. Dies hatte zwei Gründe:
Zum einen sollte Lichtenfels bald einen früheren Linienoffizier als
Kommandanten erhalten, also jemanden, der mit militärischen Dingen
durchaus vertraut war (29), zum anderen wurde vorgebracht, dass die beiden
Städte ohnehin des Öfteren vom Kreiskommandanten besucht würden,
da dieser ja in unmittelbarer Nähe, nämlich in Tambach, seinen
Wohnsitz habe (30). Mit dem königlichen Erlass
vom 19.Februar 1833 wurde dann die endgültige Distriktseinteilung
vorgenommen. Es entstanden sieben Bezirke, wobei Kulmbach, Hollfeld, Lichtenfels,
Scheßlitz, Seßlach und Weismain den siebten Bezirk bildeten.
Zum Inspekteur wurde 1834 der Rittergutsbesitzer Freiherr Franz Ludwig
Friedrich von Künsberg zu Schmeilsdorf ernannt, der dieses Amt bis
1848 versah (31).
Die Fahnenweihe von 1834 >>>>>
Einen Höhepunkt für die Lichtenfelser
Landwehr brachte das Jahr 1834 mit der Fahnenweihe am 20. Mai. Vor diesem
Termin hatte es allerdings einige Aufregung gegeben. Im Februar dieses
Jahres stand zunächst eine erneute Überprüfung aller bisher
als untauglich geführten Personen an. Prinzipiell freigestellt vom
Dienst waren nur Hof- und Staatsdiener, Geistliche, Ärzte, Poststallmeister,
Schullehrer und Advokaten, da diese Berufsgruppen ohnehin eine ungewöhnlich
hohe Belastung zu tragen hätten (32). In Lichtenfels
gab es aber eine Anzahl von Männern, die keinen dieser Berufe ausübte
und dennoch weder zum aktiven Landwehrdienst noch zur Zahlung von Reluitionen
verpflichtet war.
Durch die Zahlung von Reluitionen wurde
die persönliche Dienstleistung abgelöst. Sie stellten die wichtigste
Einnahmequelle der Landwehren dar (33). Es war also
wichtig, diese Leute zumindest zur Zahlung dieser Gelder zu veranlassen.
Sie wurden also vorgeladen, um zu ihrer Nichtdienstleistung Stellung zu
nehmen.
Von den 19 Betroffenen waren zwei offensichtlich
unberechtigt verpflichtet worden, nämlich der Apotheker Häffner
und der Rentamtsdiener Andreas Stößel, die beide ja per Gesetz
vom Dienst freigestellt waren. Zwei weitere gaben keinen Grund für
ihre Dienstuntauglichkeit an. Der Rest berief sich auf körperliche
Gebrechen: Fehlende Finger bzw. Armbeschwerden wurden dreimal als Begründung
angegeben, vier Männer nannten krumme Beine bzw. ein kurzes Bein als
Folge eines schlecht verwachsenen Bruches, zwei führten ihren Buckel
als Begründung an, ebenso viele waren einäugig, einer berief
sich auf seine Schwerhörigkeit und einer auf seinen schlechten Allgemeinzustand
(34).
>>>>>
Schon 1828 hatte es Probleme mit der persönlichen
Ableistung des Dienstes gegeben. Der damalige Hauptmann Krug hatte den
Bürger Ignaz Wilhelm aufgefordert, sich unverzüglich zu melden,
da er bereits drei Jahre nicht mehr zum Dienst erschienen sei (35).
Wilhelm hielt dagegen, dass er ein Zeugnis des königlichen Gerichtsarztes
Krappmann habe, der ihm bescheinige, an Bluthusten, Brustbeschwerden und
schwächlicher Konstitution zu leiden, weshalb er nicht mehr dienstfähig
sei. Er schloss seinen Brief mit der ironischen Bemerkung:
Zu meinem innigsten Leidwesen sehe ich mich daher außerstande, der Waffen Ruhm und Ehre mit einem so ausgezeichneten und preiswürdigen Kommandanten zu teilen und den wahrscheinlich aus besonderer Zuneigung zugedachten Vorzug der Einreihung in die I. Kompanie zu genießen (36).
Damit aber hatte er Hauptmann Krug in Rage
gebracht. Der wandte sich nun an das Kommando des Obermainkreises und klagte,
dass sich auch mehrere Bürger erfrechen,
Gesuche um Befreiung vom Landwehrdienst beim Kompanie-Kommando einzureichen
und mit ungeeigneten Ausdrücken sich bedienen, hauptsächlich
Ignaz Wilhelm, welcher freiwillig unter die Musik als Flötist getreten
ist und, wie in der Grundliste ersichtlich, erst 39 Jahre alt und als Porzellanmaler,
der doch wegen des vielen Sitzens notorisch eine hohle Brust haben muss,
auch gewiss den geringen Landwehrdienst tun kann (37).
>>>>>
Krug drohte sogar damit zurückzutreten,
falls Wilhelm recht bekommen sollte. Dieser musste sich nun nochmals einer
medizinischen Kommission stellen und wurde schließlich Anfang 1829
aus dem aktiven Dienst entlassen. Allerdings blieb er reluitionspflichtig
(38).
Doch zurück ins Jahr 1834. Kurz vor
der Fahnenweihe ergab sich für Krug, der inzwischen zu Divisionskommandeur
aufgestiegen war, nochmals ein ähnlich gelagertes Problem. Der Landwehrmann
Georg Düring verweigerte den Dienst und sollte sich sogar abfällig
über die bevorstehende Weihe geäußert haben, indem er sagte,
wenn die hiesige Fahne eine eroberte wäre, so würde er den Eid
gerne leisten, doch einem zusammengebettelten Fetzen wie der neuen Fahne
schwöre er nicht. Bei einem Verhör am 21.Februar 1834 stritt
Düring alles ab. Die Zeugenaussagen waren aber so eindeutig, dass
er 48 Stunden Arrest erhielt (39).
Drei Monate später, am 20.Mai 1834,
war der wohl feierlichste Tag in der Geschichte der Lichtenfelser Landwehr,
die Weihe der neuen Fahne.
Der Tag begann schon um 4.30 Uhr, als
in Staffelstein und Marktzeuln Generalmarsch geschlagen wurde, eine halbe
Stunde später marschierten die Kompanien beider Orte nach Lichtenfels
ab. Um 8 Uhr begab sich das ganze Bataillon im Parademarsch zum Festplatz.
Inzwischen hatten alle Beamten und Geistlichen der Stadt sich versammelt,
um die angereisten Ehrengäste zum Festplatz zu geleiten. Erschienen
waren Herzog Wilhelm, der Kreiskommandant Graf von Ortenburg und der Kreisinspekteur
von Landgraf. Auf dem Festplatz war ein Altar aufgebaut worden für
den stattfindenden Gottesdienst, bei dem selbstverständlich die Bataillonsmusik
spielte. Nach dem Gottesdienst fand die eigentlich Fahnenweihe statt, deren
Kern die Befestigung der Fahne an der Stange war. Dazu schlug zunächst
der Pfarrer drei Nägel im Namen der Heiligen Dreifaltigkeit ein, dann
schlug der Kreiskommandant weitere vier Nägel ein, diesmal im Namen
des Königs, der Königin, des Kronprinzen und des Kreiskommandos.
Nach diesem Zeremoniell, das gebührend mit Glockengeläute und
Böllerschüssen beendet worden war, leisteten die Landwehrmänner
ihren Eid auf die Fahne. Anschließend begab man sich zur Feier in
die Stadt (40). >>>>>
Am 7.Juni schickte Herzog Wilhelm in Bayern,
der inzwischen sein Sommerquartier in Banz bezogen hatte, einen Brief an
das Lichtenfelser Offizierskorps, in dem er der Fahnenweihe mit folgenden
Worten gedachte:
Wohlbekannt mit dem guten Geiste und den
loyalen Gesinnungen der Bürger von Lichtenfels, Staffelstein und der
Umgegend für König und Vaterland konnte ich es als Mitglied des
Königlichen Hauses und als Nachbar meinem Herzen nicht versagen, Zeuge
einer Handlung zu sein, welche in einer so sehr bewegten Zeit für
jeden patriotisch Gesinnten durch ihre Bedeutung und den Ausdruck warmer
Teilnahme nicht anders als erhebend und erfreulich sein konnte (41).
Mit der Einführung der neuen Fahne
war die bisherige überflüssig geworden. Sie wurde nun beim Stadtmagistrat
aufbewahrt. Diese alte Fahne war aus rotem Stoff, hatte auf der einen Seite
das kurfürstlich-bayerische Wappen, auf der anderen das Stadtwappen
(42).
Die Aufgaben der Landwehr >>>>>
In der Folgezeit wurden die Aufgaben der Landwehr nochmals im einzelnen festgelegt. An jedem Sonn- und Feiertag hatte sie eine Wache, bestehend aus einem Unteroffizier und vier Gemeinen, aufzustellen, die gewöhnlich um sechs Uhr abends aufziehen musste und bis vier Uhr früh zu patrouillieren hatte. Dabei in Haft genommene Ruhestörer waren den Polizeibehörden zu übergeben. Bei Tanzveranstaltungen musste ein Unteroffizier die Aufsicht führen. Kontrolliert wurden dies Wachdienste von der Gendarmerie (43). An allen Samstagen in einem Monat des Jahres sollten miltärische Übungen abgehalten werden, bei denen das Bilden, Marschieren und Schwenken in Rotten, Sektionen, Zügen und Kompanien sowie die Handgriffe zum Laden der Gewehre im Mittelpunkt standen (44). Zu diesen Aufgaben kamen Paraden und Aufzüge zu kirchlichen und anderen Feiertagen, so dass sich durch die persönliche Dienstleistung eine Belastung von 10-20 halben Arbeitstagen im Jahr ergab (45).
Das Obermaingebiet wurde schon früh
in die Ereignisse des Jahres 1848 einbezogen (46).
Zentrum war hier Bamberg, doch sehr bald zeigten sich auch Auswirkungen
der Revolution auf dem Lande. Am 12.März hatten sich in der Gegend
um Kronach Unruhen abgespielt, die v.a. gegen adlige Grundherren gerichtet
waren (47).
In Lichtenfels (48)
war zu diesem Zeitpunkt noch nichts passiert, doch immerhin lagen Anzeigen
vor über nächtliche Ruhestörungen, so dass sich schon am
13.März 1848 der Stadtmagistrat und Joseph Schneider, der damalige
Hauptmann der Landwehr trafen, um über geeignete Maßnahmen nachzudenken.
Die Gründung der freiwilligen Sicherheitswache >>>>>
Man beschloss, die Nachtwache durch weitere
Männer zu verstärken und die Landwehr in ständiger Bereitschaft
zu halten. Weiterhin sollte auch die Gendarmerie verstärkt zur Kontrolle
der Nachtwachen und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung herangezogen
werden (49). Noch am gleichen Tag wurde eine freiwillige
Sicherheitswache aus 38 Mann gebildet, die in vier Rotten eingeteilt wurden
und sich verpflichteten, von neun Uhr abends bis fünf Uhr morgens
Patrouille durch die Stadt zu laufen. Dieser Sicherheitswache wurde ein
Raum im Rathaus zur Verfügung gestellt, in dem jeweils zwei Mann sich
bereit halten sollten. Im Falle von Ausschreitungen sollte sich die Wache
der Landwehr unterstellen und von dieser die Befehle erhalten (50).
Diese Wache fand sehr großen Zuspruch.
Schon am 14. März verpflichteten sich 15 weitere Bürger, am Tag
darauf nochmals 19. Wieder einen Tag später stellte die Eisenbahnbau-Sektion
fünf Beamte zur Sicherheitswache ab, und am 17. März meldeten
sich noch mal elf Freiwillige, denen am 19. März weitere 22 Mann folgten
(51).
Vorfälle in Lichtenfels >>>>>
Ein erster Vorfall hatte sich in der Stadt
am 15.März ereignet. Der Tagelöhner David Fasching hatte in der
Nacht vom 14. zum 15.März einige Lichtenfelser Judenfamilien geweckt,
sich als Mitglied der Sicherheitswache ausgegeben und eine Maß Bier
verlangt. Deshalb wurde er vom Bürgermeister vorgeladen und erhielt
eine ernste Verwarnung. Ebenso erging es dem Soldaten Anton Johannes, der
Fasching bei seinem nächtlichen Zug begleitet hatte.
Man sollte wohl auch erwähnen, dass
die Sicherheitswache nicht nur aus zuverlässigen Männern bestand.
Schon am 20.März hatten einige, offenbar unter Alkoholeinfluss, in
der Wickleinschen Wirtschaft randaliert. Dies und andere Disziplinlosigkeiten
führten schließlich zu einer Beschwerde des Stadtmagistrats,
der v.a. die jungen Burschen aus Burgberg als eine rohe und gefährliche
Truppe für die Ausschreitungen verantwortlich machte. Man wandte sich
an die Gemeindeverwaltung Burgberg sowie den Ortsvorsteher Zimmermann,
mäßigend auf diese Männer einzuwirken (52).
Das größte Problem stellte
aber die Wilderei dar. Schon am 26. März hatte man sich veranlasst
gesehen, diesen Tatbestand bekannt zu machen (53).
Dies scheint aber wenig Eindruck gemacht
zu haben, die Jagd ging ohne Einschränkung weiter, so dass am 23.April
der Landrichter Eschenbach (54) den Stadtmagistrat
aufforderte, eine Bürgerversammlung abzuhalten und alle Anwesenden
unterschreiben zu lassen, dass sie von der Strafbarkeit einer solchen Handlungsweise
wüssten.
Allerdings erschienen zu dieser Versammlung
nur 31 Bürger, weshalb sie einen Monat später wiederholt werden
musste. Diesmal fanden sich immerhin 111 Personen ein. Zum Eklat kam es,
als zwei angesehene Bürger, Felix Hübner und Joseph Schneider,
der Kommandant der Landwehr, sich weigerten, die geforderte Unterschrift
zu leisten (55).
Aufgaben und Selbstverständnis der Sicherheitswache >>>>>
Ein weiteres Problem war die Bewaffnung
der freiwilligen Sicherheitswachen. Zunächst übten diese mit
den Gewehren der aktiven Landwehr, mussten aber ihre Patrouillen noch mit
ungeeigneten Hausgewehren oder aber ohne Waffen durchführen. So erging
vom Landgericht die dringende Bitte an das Innenministerium, Gewehre zu
liefern. Unterstützt wurde diese Bitte durch eine Eingabe des Staffelsteiner
Magistrats, der darauf verwies, dass Staffelstein Drohungen erhalten habe,
weil dort Demonstrationen gegen die republikanische Partei stattgefunden
hätten. Nun habe man Angst, dass sich in Bamberg Radikale zusammenrotten
würden und gegen Staffelstein auszögen (56).
Mitte Mai erhielten die Sicherheitswachen der beiden Städte 175 Steinschlossgewehre
aus dem Nürnberger Zeughaus (57).
Damit war aber noch nicht der Höhepunkt
der Entwicklung erreicht. Bis zum Juni war die Zahl der Freiwilligen auf
220 Mann angewachsen. Außerdem waren an allen Orten, die keine freiwillige
Sicherheitswache hatten, eigene Wachen, je nach Größe des Orts,
bestellt worden. So mussten nochmals 25 Gewehre angefordert werden. Weiterhin
hatte man vergessen, die zu den Waffen gehörenden Kugeln und Schraubenzieher
mitzusenden. Auch diese mussten nachträglich angefordert werden.
Anspruch und Selbstbewusstsein der Sicherheitswachen
zeigte sich auch daran, dass es ihren Offizieren gestattet wurde, die silbernen
bzw. wollenen Portepees zu tragen, die normalerweise der regulären
Landwehr vorbehalten waren (58).
Den Höhepunkt für die Lichtenfelser
Sicherheitswache stellen die Monate September/Oktober 1848 dar. Mitte September
hatte das Korps von den hiesigen Jungfrauen eine reichbestickte, weißblaue
Fahne als Geschenk erhalten. Diese 85 auf 125 cm große Fahne zeigt
auf der eine Seite das Stadtwappen, auf der anderen Seite in einem Eichenlaubkranz
die Inschrift: Dem Landwehr-Freicorps Lichtenfels geweiht von den Jungfrauen
daselbst 1848 (59).
Das Jahr 1848 ging ohne weitere größere
Zwischenfälle zu Ende (60). >>>>>
Als im Frühjahr 1849 nochmals besorgniserregende
Nachrichten aus den Großstädten kamen, fand sich in Lichtenfels
im Mai dieses Jahres eine aus 30 Mann bestehende freiwillige Volkswehr
zusammen, die sich sogar eine eigene Satzung gab. Hauptmann dieser Truppe
war der Kaufmann Konrad Baumann, der aber noch im selben Jahr starb. Die
Volkswehr bestand dann wohl nur noch sehr kurze Zeit (61).
Seit Ende 1849 begann die Regierung die
Rückgabe der ausgeliehenen Gewehre zu betreiben. In ganz Bayern waren
damals über 10.000 Gewehre verteilt worden, davon hatte Oberfranken
832 erhalten und das Landgericht Lichtenfels 175. Bis zum Januar 1850 waren
die Waffen an Nürnberg zurückgegeben. Zu diesem Zeitpunkt oder
wenig später war wohl auch die Existenz der freiwilligen Sicherheitswachen
beendet (62).
6. Der Niedergang der Landwehr nach 1848
Disziplinprobleme >>>>>
Es erscheint vielleicht etwas konstruiert,
lässt man den Niedergang der Landwehr mit dem Scheitern der Revolution
von 1848 beginnen. Dennoch legen die Quellen diese Periodisierung durchaus
nahe, da sich nach diesem Zeitpunkt die Probleme häufen. Im Alltag
veränderte sich zunächst freilich nichts Wesentliches. Paraden,
Übungen, Musikveranstaltungen usw. blieben ein Hauptbestandteil des
Lebens der Dienstpflichtigen.
Schon 1853 beklagte Major Schellerer die
zunehmende Lockerung der Disziplin bei den Kompanien und drohte mit Arreststrafen.
Allerdings scheint er damit nur wenig Erfolg gehabt zu haben, denn im März
1854 musste er Rapportstunden einführen, um die Offiziere zu kontrollieren.
Außerdem wurde auch eine monatliche Inspektion der gesamten Mannschaft
angeordnet (63).
Der Niedergang des Instituts zeigte sich
auch in einer Reihe von Disziplinarverstößen, die sich in den
50er und 60er Jahren häuften. Im Jahr 1854 gab es gleich zwei Fälle
von Insubordination.
Im Juni diese Jahres begann die Untersuchung
gegen den Feldwebel Balthasar Wagner, dem vorgeworfen wurde, bei einer
Übung versucht zu haben, die ganze Kompanie zur Gehorsamsverweigerung
zu überreden. Hinzu kam, dass er sich auch immer wieder negativ über
die Landwehr geäußert haben sollte und dass er versucht haben
soll, seine neue Montur, die erst kurz vorher im Tausch für seine
alte erhalten hatte, zu verkaufen. Kernpunkt der Beschuldigungen war der
Vorwurf, Wagner habe in der Öffentlichkeit das berühmte Götz-Zitat
im Zusammenhang mit dem Herrn Major gebraucht (64).
>>>>>
Noch im selben Jahr gab es auch eine Untersuchung
gegen den Sergeanten Franz Bohlein, der ebenfalls Offiziere der Landwehr
beschimpft haben sollte (65). Damit aber noch nicht
genug. Schellerer musste auch noch Beschwerde über den neuen Korporal
Hoch führen:
Bezüglich des neu gewählten Korporal Hoch ist pflichtgemäß zu bemerken, dass derselbe durchaus keiner Achtung sich zu erfreuen hat, und es dürfte dessen sofortige Degradierung umso mehr erfolgen, als dessen Vorschlag zum Korporal ohnedies nur aufgrund eines Trinkgelages mit ein paar Unteroffizieren stattgefunden hat (66).
Behinderungen des Dienstbetriebs >>>>>
Seit Anfang 1861 gab es Probleme, die über
die bisherigen, eher internen Auseinandersetzungen hinausgingen und einen
gewissen Paradigmenwechsel in breiten Schichten der Bevölkerung erkennen
lassen.
Am 22. Januar 1861 wandte sich das Landgericht
Lichtenfels an die Regierung von Oberfranken mit der Bitte, die Fahne des
ehemaligen Freikorps von 1848 nicht an den dortigen Turnverein zu übergeben,
sondern lieber bei der Kompanie zu belassen. Der Stadtmagistrat stellte
sich allerdings in einem Schreiben entschieden auf die Seite der Turner,
pochte auf die Legalität des Turnvereins und auf dessen Recht, die
Fahne zu führen, da viele von dessen Mitgliedern ehemals dem Freikorps
angehört hatten. Bürgermeister Höggner vertrat jedoch eine
andere Meinung. Er äußerte sich folgendermaßen: >>>>>
Die Fahne des Freicorps wurde von den hiesigen
Frauen und Jungfrauen mit den edlen Gesinnungen als echte Deutsche wie
dem Staat treuergebene Patrioten für die gleichfalls edel gesinnten
jungen Männer zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, wie sich
auch dieselben in ihrer Aufgabe würdig bezeigten, zu welchem Zweck
auch diese Fahne kirchlich eingesegnet war. Dieselbe würde sich viel
eher zur Fahne der Landwehr-Kompanie Staffelstein bei festlichen Aufzügen
eignen, denn es wird immer besser sein, wenn Bürger von edler Gesinnung
die deutsche Fahne [hätten], als [wenn] sie Spielzeug der Turner würde
(67).
Der Antrag auf Herausgabe der Fahne an
die Turner sei ohne sein Wissen und ohne die Befragung des Magistrats vom
Turnwart abgeschickt worden. Am 29. April entschied die Regierung gegen
die Herausgabe der Fahne an die Turner (68).
Bereits im April 1861 klagte Major Schellerer
in einem von der Regierung angeforderten Bericht über die Zustände
der Landwehr: >>>>>
Wahr ist es, dass die Landwehr in ihrem
gegenwärtigen Zustande, der ihr in der Verfassung angewiesenen Stellung,
wonach sie als eine brauchbare Reserve zur Verstärkung des Königlichen
Heeres dienen soll, nicht entspricht. In den Jahren 1849 und 1850 hat man
eine Zeitlang die Landwehr etwas mehr gewürdigt, allein kaum war dieselbe
entbehrlich, so wurde dieselbe auf ihren alten Standpunkt verwiesen und
ihrem vorigen lethargischen Schlummer übergeben (69).
Schellerer nennt auch die Gründe
für die missliche Lage der Landwehr. Zum einen sei die Abhängigkeit
von den Polizeibehörden zu groß, zum andern seien die Möglichkeiten
für Übungen zu gering. Letzteres sei v.a. in katholischen Orten
sehr auffällig, da sich hier die Sonn- und Feiertagsgottesdienste
von 7 Uhr morgens bis 3 Uhr nachmittags hinzögen. Da aber die Übungen
kaum an Werktagen stattfinden könnten, sei es häufig die einzige
Möglichkeit, an Sonntagen früh um 5 Uhr zu beginnen, was bei
den Männern natürlich auf wenig Verständnis stoße.
Trotz dieser Probleme sei es aber möglich gewesen, dass das Bataillon
nicht nur Paraden ausgeführt habe, sondern sogar taktische Manöver
eingeübt wurden.
Auch Scheibenschießen habe man einige
Male geübt, es aber wegen Geldmangels wieder einstellen müssen
(70).
Der Geldmangel rührte wohl auch daher, dass damals eine Umstellung
von Steinschloss- auf Zündhütchengewehre geplant war. So hatte
man bereits im Juni 1860 für 105 Bajonettscheiden und ebenso viele
Zündhütchentaschen dem Sattlermeister Andreas Beck 85 Gulden
gezahlt. Da die Regierung mitgeteilt hatte, die Abgabe von Gewehren der
neuen Art würde sich noch verzögern, mussten ebenfalls 1860 auch
noch 76 der alten Gewehre repariert werden, wofür der Büchsenmacher
Wolfgang Ansorg 114 Gulden und 15 Kreuzer verlangte (71).
Mit diesen beiden Posten waren ca. 50 % der Einnahmen bereits verbraucht
(72).
In Lichtenfels komme als spezielles Problem
noch hinzu, dass die Gemeinde kein passendes Arrestlokal zur Verfügung
stelle (73). Der Streit um Räumlichkeiten für
die Landwehr war zu diesem Zeitpunkt schon einige Jahre im Gang. Bereits
1837 hatte die Division einen Antrag auf ein Wachlokal gestellt und auch
die Erlaubnis erhalten, ein solches zu beziehen (74).
1857 erhielt die Division auf einen erneuten
Antrag zeitweise ein Zimmer in der städtischen Frohnveste zugewiesen
(75).
Das war auch dringend nötig geworden, denn die Zahl der Arreststrafen,
die gegen Männer der Landwehr verhängt werden mussten, stieg
im Laufe der Zeit beträchtlich an. Hatte es noch 1827 wegen Nichterscheinens
zum Dienst nur eine einzige Arreststrafe von acht Stunden gegeben, so wurde
zehn Jahre später dieses Strafmaß zwölfmal verhängt
und außerdem eine Arreststrafe von 24 Stunden wegen widerspenstigen
Verhaltens im Dienst (76). Bisher hatten die Männer
ihre Strafe in einem Zimmer im Rathaus abgesessen. Das scheint aber häufig
keinen wirklich strafenden Charakter gehabt zu haben, denn es wird berichtet,
dass die Männer diese Zeit zum gemeinsamen Kartenspiel nutzten und
der Arrest nicht selten zu einem Trinkgelage ausartete
(77).
>>>>>
Schon im Jahr 1864 wollte der Magistrat
der Landwehr dem Raum in der Frohnveste wieder entziehen, da er vom Vertreter
der Staatsanwaltschaft gebraucht werde. Angeblich sei auch kein anderer
Raum mehr frei. Erst nach längerem Insistieren erhielt man wieder
drei Räume in der Frohnveste als Arresträume zugewiesen (78).
Vorzeichen der Auflösung
Eine letzte größere Umorganisation
der Landwehr fand 1862 statt, als die Bezirksämter eingerichtet wurden
(79).
Zu diesem Zeitpunkt wurden dem Lichtenfelser Bataillon, dessen Kommando
sich damals in Staffelstein befand, auch die Kompanien in Burgkunstadt
und Weismain zugeteilt (80).
Die Weismainer Kompanie hatte allerdings
nur noch kurze Zeit Bestand. Nachdem sich 2/3 der dortigen Landwehrmänner
für eine Auflösung ausgesprochen hatten, wurde dies auch 1864
erlaubt (81).
Spätestens seit 1863 gab es auch
in Lichtenfels Überlegungen, das Bataillon aufzulösen. Im Juli
dieses Jahres fanden bereits zwei Bürgertreffen statt, bei denen dieses
Thema im Zentrum stand. Man entschloss sich letztlich einen Brief an die
Abgeordnetenkammer zu schreiben und darin um die Auflösung zu bitten
(82).
Major Schellerer bereiteten diese Umtriebe große Sorgen. Noch im
selben Monat schrieb er einen Bericht an das Kreiskommando In Bayreuth
und beklagte sich über renitente Dienstpflichtige und über Reluenten,
die Gerüchte über eine Aufhebung der Landwehr ausstreuen würden
und so in die treffenden Gemeinden den Samen der Zwietracht und des Haders
gebracht [haben] (83). >>>>>
Schellerer glaubte sogar, eine großangelegten
Plan hinter diesen Gerüchten erkennen zu können, dessen Ziel
es sei, dem ansässigen, also verlässigen Bürger die Waffen
aus den Händen zu winden und an dessen Stelle die überall geschaffenen
Turnvereine zu bringen, welche vorkommenden Falles leichter für gewisse
Zwecke zu gewinnen, was umso leichter, als im ersten Augenblicke ihnen
entgegenzutreten, niemand mehr vorhanden wäre (84).
Die allgemeine Begeisterung für die
Landwehr scheint in diesen letzten Jahren rapide abgenommen zu haben, was
sich auch auf die Dienstausübung und die Disziplin in den Kompanien
auswirkte. Aus den Jahren 1864 und 1865 sind die Unterlagen über zwei
Fälle von fortgesetzter Renitenz erhalten.
Bei einer Übung am 15.Mai 1864 hatte
sich der Landwehrmann Johann Zeder äußerst unflätig gegenüber
dem Divisionskommandanten Martin Pabst geäußert. Bei der Untersuchung
des Falles brachte Zeder zu seiner Verteidigung vor, dass er an diesem
Tage vor Beginn der Übung bereits mehrere Glas Bier und sechs Schoppen
Wein getrunken habe, so dass er nicht mehr wusste, was er tat oder sagte.
Der Vollrausch schützte ihn allerdings nicht vor der Strafe. Er bekam
drei Tage Arrest, wobei ihm am dritten Tag als Strafverschärfung das
warme Essen und die Matratze entzogen wurden (85).
Ebenfalls 1864 hatten insgesamt 29 Männer das Ausrücken zur Parade
am 25.August verweigert und waren mit Arrest bestraft worden. Damit hatte
immerhin ein Viertel einer Kompanie den Dienst verweigert (86).
1865 verweigerte der Oberleutnant Georg
Och, der zum Quartiermeister gewählt worden war, die Aufnahme des
Dienstes. Da er auch nach verschiedenen Disziplinarstrafen seine Haltung
nicht änderte, wurde er 1865 aus dem Dienst entlassen (87).
Der Krieg von 1866 >>>>>
Der Krieg von 1866 (88)
brachte den Auflösungsprozess der Landwehr noch mal für kurze
Zeit zum Stehen. Prinz Adalbert von Bayern, der zum Inspekteur der gesamten
Landwehr des Königreichs ernannt worden war, wandte sich am 2. Juli
1866 mit einem aufrüttelnden Appell an seine Kompanien:
Ich bin es gewiß, dass ihr nicht
nur verbrecherische Umtriebe, welche die öffentliche Ruhe stören,
die Sicherheit des Staats, der Person und des Eigentums bedrohen, wann
und wo solche vorkommen sollten, mit aller Energie darniederhalten, sondern
auch, wenn der Feind in unser Land einfallen sollte, wie ein Mann aufstehen
werdet, um an der Seite der tapferen Armee für die Verteidigung des
Königs und Vaterlandes und eurer Familien furchtlos und mutig zu kämpfen
(89).
Prinzipiell wurden nun die Aufgaben der
Landwehr erweitert. Sie sollte auch Munitionstransporte übernehmen,
gegen Deserteure vorgehen, gefangene Soldaten bewachen usw (90).
In Lichtenfels scheinen diese Bestimmungen aber nicht zum Tragen gekommen
zu sein.
Im Jahr 1867 nahm die Landwehr wieder
ihren üblichen Dienst auf. Sie rückte aus, als Bischof Deinlein
zur Firmung in die Stadt kam (91) und hielt am Geburtstag
des Königs ihre übliche Kirchenparade (92).
Das Ende der Landwehr >>>>>
Mit dem Ausscheiden des bisherigen langjährigen
Bataillonskommandanten Schellerer im November 1867 war das Ende der Landwehr
vorhersehbar. Bataillonsfahne, Schriftverkehr, Kasse usw. wurden von Staffelstein,
wo Schellerer seinen Wohn- und Amtssitz gehabt hatte, nach Lichtenfels
gebracht, da Hauptmann Martin Pabst aus Lichtenfels der neue interimistische
Kommandant wurde (93).
Mit dem folgendem Jahr begann auch offiziell
die allmähliche Auflösung der Landwehren. Durch das Gesetz, die
Wehrverfassung betreffend vom 31.Januar 1868 wurde die Dienstzeit auf fünf
Jahre beschränkt, die Landwehr galt nun als Reserve des stehenden
Heeres. Der Staat übernahm die Ausrüstungs- und Uniformierungskosten.
Damit war die Landwehr zum reine Militärinstitut geworden. Die Landwehr
älterer Ordnung war endgültig überflüssig und wurde
zum 1.Januar 1870 aufgehoben (94). Vorbereitet worden
war die Aufhebung durch Erleichterungen und Einschränkungen. Die Landwehrmänner
mussten keine Säbel mehr tragen, auch bezüglich der Uniformierung
waren Erleichterungen in Aussicht gestellt worden. Außerdem wurde
für Reluitionen ein Maximum festgelegt (95).
>>>>>
Dem neuen Kommandanten Martin Pabst blieb
also nur noch die Aufgabe, die Auflösung in geregelten Bahnen durchzuführen.
Bereits Anfang 1869 erging der Befehl, das gesamte Inventar der Landwehr
binnen acht Tagen in ein Depot abzuliefern (96). Allerdings
verzögerte sich diese Sammlung beträchtlich. Es musste sogar
darauf hingewiesen werden, dass denjenigen eine Disziplinarstrafe drohe,
die versuchen sollten, ihre Uniformen zu verkaufen oder zu Zivilkleidern
umzuändern (97). In Lichtenfels zog Martin Pabst
mit seinem Sohn und einem Handwagen durch die Stadt, um die Landwehrrequisiten
einzusammeln (98). Die Reaktionen der Bürger
auf die Auflösung waren recht gemischt. Zum einen war man sicherlich
froh, die zusätzliche Belastung loszuwerden, zum andern aber verlor
man damit auch eine gern gesehene Dekoration öffentlicher Feierlichkeiten
(99).
Als die Landwehr bereits aufgelöst
war, gab es nochmals Aufregung, da ein neues Gesetz geplant war, eine Bürgerwehr
zu errichten, die dem bisherigen Institut durchaus vergleichbar war, den
Einzelnen aber noch stärker in die Pflicht genommen hätte (100).
Es kann nicht verwundern, dass man in
Lichtenfels über Gegenmaßnahmen nachdachte. Bürgermeister
Wenglein ließ einen Protestbrief schreiben und schickte diesen an
nahezu alle größeren Städte Oberfrankens, die sich geschlossen
diesem Protest anschlossen (101). >>>>>
Noch im März fanden zwei Bürgerversammlungen
statt, die über diesen Gesetzesplan berieten (102).
Ergebnis dieser Versammlungen war ein Brief an die Abgeordnetenkammer,
den 234 Bürger unterschrieben. Dieses Schriftstück fasst noch
mal zusammen, zu welcher Einschätzung der Landwehr man nach über
60jähriger Existenz dieser Einrichtung gelangt war:
Kaum war das Institut der Landwehr
älterer Ordnung, welches lediglich zur Belastung und Bedrückung
der Bürger gedient hatte, gefallen, so wird schon wieder beabsichtigt,
ein ähnliches, ungleich beschwerlicheres Institut an dessen Stelle
zu setzen. Eine gründliche Reform der seitherigen Bestimmungen über
die Landwehr älterer Ordnung, Vereinfachung des bestandenen zeitraubenden
Dienstes, Abschaffung der kostspieligen Uniformierung hat man erwartet,
allein statt dessen bedroht der eingebrachte Gesetzesentwurf, alle längst
schon als unpraktisch erkannten Einrichtungen der Landwehr älterer
Ordnung nicht nur zu erneuern, sondern dem Bürger eine noch größere
Last aufzubürden (103). >>>>>
Die letzten Spuren der Landwehr
verschwanden 1874, als fünf alte Trommeln und die Gewehre der Landwehr
an Privatpersonen verkauft wurden (104). Die Erlöse
aus dem Verkauf des ehemaligen Landwehrbesitzes blieben minimal, wahrscheinlich
eine Folge des damaligen Überangebots auf dem Markt, da die Landwehren
in ganz Bayern aufgelöst worden waren (105).
Der Begriff „Landwehr" blieb allerdings
erhalten. Er wurde nach 1870 für die älteren Jahrgänge der
Reserve verwendet, der Begriff „Landsturm" bezeichnete die ältesten
wehrpflichtigen Jahrgänge (106).
Schlussbetrachtung>>>>>
Grundgelegt in den Ideen der Französischen
Revolution, versuchten die Landwehren das Ideal des „Volkes in Waffen"
zu verwirklichen, bedeuteten für den Einzelnen aber oft mehr Belastung
als Ehre. Mit dem Verblassen dieses Ideals nach 1848 beginnt schließlich
auch der Niedergang der Landwehr, ein Vorgang der mit der Einigung Deutschlands
einhergeht. Den ganz anderen Bedingungen des Deutschen Reichs von 1870/71
entsprach die Landwehr älterer Ordnung dann in keiner Weise mehr,
so dass ihre Auflösung nur folgerichtig erschien.
7. Zum Landwehrpersonal >>>>>
Im Folgenden soll versucht werden, eine Liste der Hauptleute der Lichtenfelser Kompanien und der Bataillonskommandanten zu erstellen, soweit die Quellen dies zulassen (107).
Hauptleute der Landwehr in Lichtenfels:
1. Felix
Silbermann: 1808 - 1827
Geboren am 29.April 1771 in Kronach, gestorben
am 8.November 1827 in Lichtenfels. Für das erste Viertel des 19.Jahrhunderts
war Silbermann eine der wichtigsten Gestalten der Stadtgeschichte. Als
Unternehmer war er Besitzer der Porzellanfabrik Hausen, Holzgroßhändler,
Groß- und Kleinhändler für eine Vielzahl verschiedener
Waren und Gründer einer Pottaschenfabrik in Lichtenfels. Seit 1818
hatte er auch das Bürgermeisteramt inne, und seit 1825 vertrat er
den Obermainkreis im Landtag (108). 1810
bis1814 Erster Schützenmeister der Schützengesellschaft in Lichtenfels.
2. Johann
Zeder: 1808-1815 (109)
Geboren wohl 1770, von Beruf Gastwirt
(110).
1810 Mitbegründer
der Schützengesellschaft Lichtenfels.
3. Georg
Krug: 1828-1834
Krug war Holzhändler in Lichtenfels.
Seit 1824 hatte er auch einen Sitz im Stadtmagistrat. 1828 wurde er Bürgermeister
(111).
1810 Mitbegründer
der Schützengesellschaft Lichtenfels, 1834 Mitstifter des Schützenhauses
und Erster Schützenmeister von 1834 bis 1840.
4. Jakob
Osta: 1831-1836 >>>>>
Geboren am 3.Februar 1784, war er als
Gastwirt in Marktzeuln tätig (112). Er zog 1817
nach Lichtenfels um, wo er in die Gastwirtschaft „Zum Schwarzen Kreuz"
einheiratete und schließlich sogar erster Bürgermeister wurde
(113). In die Landwehr kam er 1808 als Leutnant (114).
1810 Mitbegründer
der Schützengesellschaft Lichtenfels und 1834 Mitstifter des Schützenhauses.
5. Leonhard
Schweigert: 1831
Er kam als Hauptmann am 10.Mai 1831 zur
zweiten Lichtenfelser Kompanie.
Von Beruf war er Hutmacher (115).
6. Joseph
Schneider: 1836-1849
Geboren am 11.August 1782, gestorben am
10.April 1862. Von Beruf war er Schneidermeister (116).
1810 Mitbegründer
der Schützengesellschaft Lichtenfels.
7. [?] Baumann: 1849-1853
8. Joseph
Silbermann: 1849-1854
Geboren am 28.März 1797, tätig
als Kaufmann (117).
9. [?] Beck: 1854
10. Johann
Hambaum: 1855-1867 >>>>>
Geboren am 27.Juli 1808, gestorben am
11.Februar 1881 (118). Der Schneidermeister war insgesamt
von 1846 - 1867 bei der Landwehr tätig.
11. Georg
Och:
Oberleutnant bis 1865. Maurermeister in
Lichtenfels, geboren 5.April 1814 zu Lichtenfels, gestorben im Jahre 1867.
Von 1855 bis
1864 zweiter Schützenmeister.
weitere Personen des obigen Textes:
- Ansorg Wolfgang - Baumann Konrad - Beck Andreas - Bohlein Franz -
Eschenbach - Fasching David - Häffner - Hoch - Hoffmann Gottfried
- Höggner - Hübner Felix - Johannes Anton - Kirchmaier Michael
- Freiherr Franz Ludwig Friedrich von Künsberg zu Schmeilsdorf - Graf
von Ortenburg - Pabst Martin - Thomas von Remich - Schell Landrichter -
Schellerer - Stößel Andreas - Graf von Giech zu Thurnau - Wagner
Balthasar - Wenglein - Wilhelm Ignaz - Zimmermann -
8.
Anmerkungen >>>>>
1 Meyer, Heinrich: Die Auflösung
des Lichtenfelser Landwehr-Bataillons älterer Ordnung. In: HB 1958,
Nr. 5.
2 StAB, K 3 B, Nr. 13.
3 Brückner, Gottfried:
Der Bürger als Bürgersoldat. Phil. Diss. Bonn 1968, S. 32.
4 Vgl. ebd. S. 11-13.
5 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
166.
6 Vgl. Handbuch der bayerischen
Geschichte, 4. Band, S. 858f.
7 Vgl. Brückner (wie
Anm. 3), S. 21-23.
8 Vgl. Rattelmüller,
Paul: Das Bayerische Bürgermilitär. München 1969, S. 21.
9 Vgl. zu diesem Vorgang
auch Ottmer, Hans-Martin: Militärgeschichte zwischen Französischer
Revolution und Freiheitskriegen. In: Neugebauer, Karl-Volker (Hrsg.): Grundzüge
der deutschen Militärgeschichte 1 (Historischer Überblick). Freiburg
im Breisgau 1993, S. 77-127, hier v.a. S. 99; Schnebel, Hans-Helmut: Vom
Bürger zum Staatsbürger in Uniform - Hammelburg und die königlich-bayerische
Landwehr älterer Ordnung 1816-1868. In: Mainfränkisches Jahrbuch
für Geschichte und Kunst 1993 (Band 45), S. 230-238, hier S. 230-232.
10 Vgl. Rattelmüller
(wie Anm. 8), S. 24; vgl. auch Lüneburg, Andreas: Der Bürger
als Soldat. Der Bürger-Soldat. In: 1000 Jahre Kronach 1994, Nr. 9,
S. 8-12, hier S. 10.
11 Vgl. Brückner (wie
Anm. 3), S. 40f; vgl. auch Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 24.
12 Rattelmüller (wie
Anm. 8), S. 24.
13 Vgl. Brückner (wie
Anm. 3), S. 42-44; vgl. auch Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 25.
14 Ein früher Einsatz
der Landwehren von Marktzeuln, Marktgraitz, Lichtenfels und Staffelstein
fand wohl schon am 3. November 1805 statt, als die Kompagnien ausrückten,
um in Michelau dem Pfarrer von Marktgraitz zu einen katholischen Gottesdienst
in der St. Anna-Kapelle zu ermöglichen, von den Michelauern aber keinen
Zutritt zu ihr erhielten. Vgl. dazu Dippold, Günter: Evang.-Luth.
Johanneskirche Michelau. Geschichte und Beschreibung. Michelau in OFr.
1994, S. 22; Arneth, Gerhard: Geschichte des Landkreises Lichtenfels. Ein
Überblick. Lichtenfels 1993, S. 27; Urban, Josef: Kirchengeschichtliche
Stationen seit 1802. In: Dippold, Günter und Josef Urban (Hrsg.):
Im oberen Maintal. Auf dem Jura. An Rodach und Itz. Landschaft - Geschichte
- Kultur. Lichtenfels 1990, S. 261-301, hier S. 276.
15 Vgl. StAB, K 3 H, Nr.
462, fol. 1r-9r.
16 Vgl. ebd., fol. 32r und
68r-69v.
17 Die Kreiskommissariate
waren die vorgesetzten Zivilbehörden der Landwehren und hatten als
solche die Aufsicht über Musterung, Einberufung und Übungen.
Stand die Landwehr tatsächlich unter Waffen, war die Linienkommandantschaft
vorgesetzt. Gab es in einer Stadt kein Linienmilitär, so bildete der
jeweilige Landrichter oder der Polizeikommissar die vorgestzte Stelle.
Erst mit der Verordnung von 1826 erhielten die Kommandanten der Landwehr
selbst weitgehende Befugnisse. Vgl. dazu Rattelmüller (wie Anm. 8),
S. 55-60.
18 Vgl. Rattelmüller
(wie Anm. 8), S. 22.
19 Jede Kompagnie hatte
das Recht einen Hauptmann, einen Oberleutnant, einen Unterleutnant, einen
Feldwebel, einen Sergeanten, fünf Korporale, einen Pfeifer und zwei
Tambours aufzustellen. Vgl. dazu Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 22.
20 Vgl. StAB, K 3 H, Nr.
462, fol. 82r-83r und fol. 98r-98v.
21 Vgl. LT vom 29. März
1954.
22 Vgl. StAB, K 3 H, Nr.
462, fol. 115r; vgl. auch Meyer, Auflösung (wie Anm. 1).
23 Vgl. Karl, Heinrich:
Staffelsteiner Chronik. Staffelstein 1905, S. 268.
24 Vgl. StAB, K 3 H, Nr.
454, fol. 8r; vgl. auch Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 24.
25 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
167.
26 Vgl. StAB, K 3 H, Nr.
454, fol. 191v-192r; vgl. auch StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 122v und StAB,
K 3 B, Nr. 158.
27 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
173.
28 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
14/I.
29 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
166, fol. 8v.
30 Vgl. Rattelmüller
(wie Anm. 8), S. 22.
31 Vgl. ebd., S. 25.
32 Vgl. Hofmann, August:
Die bayerische Landwehr älterer Ordnung. In: HB 1927, Nr. 1. Eine
Beschreibung der Uniformierung liefert auch Karl (wie Anm. 23), S. 268.
33 Vgl. StadtAL, Die Uniformierung
der älteren Landwehrmänner zu Lichtenfels 1828.
34 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
253.
35 StAB, K 3 B, Nr. 13.
36 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
17.
37 StAB, K 3 B, Nr. 14/I.
Die Pariser Julirevolution von 1830 hatte auch in Braunschweig, Sachsen
und Kurhessen zu Unruhen geführt. Da auch ein Teil der bayerischen
Presse den Umsturz in Paris guthieß, gab es ernsthafte Befürchtungen,
die Unruhen könnten, angeregt v.a. durch die Vorgänge in Sachsen,
auch auf Bayern übergreifen.
38 Vgl. ebd.
39 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
170.
40 Vgl. StadtAL, Akten der
Landwehr zu Paraden und Feierlichkeiten. Da die meisten Akten und Schriftstücke
der Landwehr im Stadtarchiv Lichtenfels noch nicht registriert und nummeriert
wurden, erscheinen sie hier mit Titeln, die der Verfasser nach dem jeweiligen
Inhalt gewählt hat.
41 Gemeint ist hier wohl
Revierförster Böhe, der 1832 Major und damit Bataillonskommandant
wurde. Näheres zu ihm und den anderen Kommandanten und Hauptleuten
findet sich im entsprechenden Kapitel.
42 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
15, fol. 69r- 86r.
43 Vgl. ebd., fol. 111v-171r.
44 Vgl. Rattelmüller
(wie Anm. 8), S. 23.
45 Reluitionspflichtig waren
Witwen mit besteuertem Besitz oder solche, die mittels Gesellen ein besteuertes
Gewerbe ausübten. Außerdem mussten auch alle Männer, die
wegen körperlicher Gebrechen dienstuntauglich waren, Reluitionen zahlen.
Vgl. dazu Brückner (wie Anm. 2), S. 68. Natürlich gab es immer
wieder Versuche, diesen Zahlungen zu entgehen. So scheint es durchaus häufig
vorgekommen zu sein, dass Männer ihr Anwesen der Ehefrau überschrieben,
um so selbst nicht reluitionspflichtig zu sein. Vgl. dazu StAB, K 3 B,
Nr. 14/I. Die Höhe der Reluitionen wurde durch eine Kommission festgelegt.
Die Zahlung war abhängig vom jeweiligen Einkommen. Die niedrigsten
Beiträge, 30 Kreuzer, zahlten in Lichtenfels ein Seifensieder, ein
Postbote und fünf Bahnwärter. Den höchsten Betrag von jeweils
10 Talern hatten der Kaufmann Baptist Gühl und der Leimfabrikant Andreas
Ultsch zu entrichten. Vgl. dazu StadtAL, Etatvorschlag der Landwehr für
1862/63.
46 Vgl. StadtAL, Die Pflicht
zur persönlichen Dienstleistung 1834.
47 StadtAL, Entlassungsgesuch
des Ignaz Wilhelm 1828.
48 Ebd.
49 Ebd.
50 Vgl. ebd.
51 Vgl. StadtAL, Untersuchung
gegen Georg Adam Düring 1834; vgl. auch StadtAL, Strafbuch der Landwehrdivision
Lichtenfels. Für die Strafen in der Landwehr gab es eine eigene Disziplinarordnung.
Prinzipiell durfte der kommandierende Offizier Arrest bis zu 48 Stunden
verhängen. Schärfere Strafen, Hausarrest bis zu 14 Tagen, Strafdienst,
Degradierung u.ä., wurden von gewählten Disziplinarräten
verhängt. Vgl. dazu Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 30.
52 Vgl. StadtAL, Man a/134.
53 StadtAL, Man a/23.
54 Vgl. StadtAL, A 35.
55 Vgl. StadtAL, Orderbuch
der Landwehr, Order Nr. 22.
56 Vgl. ebd., Order Nr.
30.
57 Vgl. Brückner (wie
Anm. 3), S. 72.
58 Grundlegend zu diesem
Kapitel der Stadtgeschichte ist: Meyer, Heinrich: Die Einheits- und Freiheitsbewegung
und Revolution von 1848 in Lichtenfels. In: HB 1961, Nr. 1 und 2; vgl.
auch Endres, Rudolf: Franken und Bayern im Vormärz und in der Revolution
von 1848/49. In: Grimm, Claus (Hrsg.): Vorwärts, vorwärts sollst
du schauen... Geschichte, Politik und Kunst unter Ludwig I., 2. Band, München
1986, S. 199-217; Zimmermann, Ludwig: Die Einheits- und Freiheitsbewegung
und die Revolution von 1848 in Franken (Veröffentlichungen der Gesellschaft
für fränkische Geschichte, Band 9), Würzburg 1951.
59 Vgl. ebd.
60 Ein Beleg für das
Vorhandensein liberaler Strömungen in Lichtenfels ist die Teilnahme
einer größeren Abordnung von Lichtenfelsern am Verfassungsfest
von Gaibach 1832. Vgl. dazu Herrmann, Erwin: Liberale Bewegungen im frühen
19. Jahrhundert in Oberfranken. In: Archiv für Geschichte von Oberfranken
1980 (Band 60), S. 151-185, hier S. 168.
61 Vgl. StadtAL, A 992.
62 Vgl. ebd. Eine ähnliche
Konstellation gab es auch in Regensburg. Vgl. dazu Schmidt, Wolfgang: Zur
Geschichte des Regensburger Bürgermilitärs im 19. Jahrhundert.
In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 1995 (Band 58, Heft
2); 577-636, hier S. 628-633.
63 Vgl. ebd.
64 Vgl. ebd.
65 Vgl. StadtAL, A 990.
66 Landrichter Heinrich
Eschenbach wird in 1852/53 auf Wunsch König Max II. erstellten Listen
über auffallend oppositionelles bzw. regierungstreues Verhalten einzelner
Personen besonders lobend erwähnt: Unausgesetzt tätig im März
1848 für Ruhehaltung und Verhinderung von Exzessen, gelang es ihm
auch, die Teilnehmer an den Angriffen auf das Schloss Redwitz zur Haft
zu bringen und weitere Verbreitung anarchischer Umtriebe zu verhindern.
Erhielt das Ritterkreuz des Verd. Ordens v. hl. Michael. Zitiert nach Zinner,
Bernd: Zur Revolution 1848/49 in Oberfranken. In: Archiv für Geschichte
von Oberfranken 1983 (63. Band), S. 97-116, hier S. 110. Zinner veröffentlicht
in diesem Aufsatz alle Listen für Oberfranken.
67 Vgl. ebd.
68 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
18/I.
69 Der genaue Zeitpunkt
der Verteilung der Waffen ist nicht mehr festzustellen. Genannt werden
der 14. und der 19. Mai. Vgl. dazu StAB, K 3 B, Nr. 18/I; StAB, K 3 B,
Nr. 209; StadtAL, A 991.
70 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
18/I.
71 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
18/II; vgl. auch Meyer, Revolution von 1848 (wie Anm. 58).
72 Aus der Stadt Lichtenfels
selbst scheint im Zusammenhang mit den revolutionären Vorgängen
nur der Färbermeister Fr. Xaver Krug kurze Zeit inhaftiert worden
zu sein. Vgl. dazu Zinner (wie Anm. 66), S. 115.
73 Vgl. StadtAL, A 991.
74 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
18/iV.
75 Vgl. StadtAL, Orderbuch
der Landwehrdivision Lichtenfels.
76 Vgl. StadtAL, Untersuchung
gegen den Feldwebel Wagner. Für seine Vergehen erhielt Wagner eine
12stündigen Arrest, weiterhin wurde er für ein Jahr degradiert.
Vgl. dazu StadtAL, Strafbuch der Landwehrdivision Lichtenfels.
77 Vgl. StadtAL, Untersuchung
gegen den Sergeanten Franz Bohlein.
78 StadtAL, Untersuchung
gegen den Feldwebel Wagner.
79 StAB, K 3 B, Nr. 18/IV.
80 Vgl. ebd.
81 StAB, K 3 B, Nr. 253;
zur Beurteilung der Landwehr in der Bevölkerung vgl. auch Schmidt
(wie Anm. 62), S. 626-628.
82 Vgl. ebd.
83 Vgl. StadtAL, Kosten
für Reparaturen 1860.
84 Allgemein scheint die
Ausstattung der Landwehr mit Waffen nicht zufriedenstellend gewesen zu
sein. Auch für die Landwehren in Bayreuth und Regensburg lassen sich
solche Defizite feststellen, so dass die abzuhaltenden Schießübungen
nur bedingt durchführbar waren. Vgl. dazu Schmidt (wie Anm. 62), S.
610.
85 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
253.
86 Vgl. StadtAL, B 9, Beschluss
vom 30. November 1837.
87 Vgl. StadtAL, B 11, Beschluss
vom 23. April 1857.
88 Vgl. StadtAL, Strafbuch
der Landwehrdivision Lichtenfels.
89 Vgl. StadtAL, A 39.
90 Vgl. ebd.
91 Vgl. dazu Arneth, Gerhard:
Von Keller-, Kasten- und Klosterämtern zum Landkreis Lichtenfels.
In: Dippold, Günter und Josef Urban (Hrsg.): Im oberen Maintal. Auf
dem Jura. An Rodach und Itz. Landschaft- Geschichte-Kultur. Lichtenfels
1990, S. 101-134, hier S. 124f; vgl. auch Weiß, Hildegard: Lichtenfels-Staffelstein.
München 1959. (HAB, Teil Franken, Reihe I, Heft 7), S. 156f.
92 Vgl. LT vom 14. Oktober
1862.
93 Vgl. LT vom 11. Oktober
1864.
94 Vgl. LT vom 23. und 25.
Juli 1863.
95 StAB, K 3 B, Nr. 253.
96 Ebd.
97 Vgl. StadtAL, Untersuchung
gegen den Landwehrmann Johann Zeder.
98 Vgl. StadtAL, Verzeichnis
der 1864 nicht ausgerückten Landwehrmänner.
99 Vgl. StadtAL, Untersuchung
gegen den Oberleutnant Georg Och.
100 Zur Bedeutung dieses
Krieges für die Lichtenfelser Stadtgeschichte vgl. Meyer, Heinrich:
Lichtenfels im Bruderkrieg von 1866. In: HB 1963 Nr. 7, 8 und 9.
101 StAB, K 3 B, Nr. 14/III.
102 Vgl. Rattelmüller
(wie Anm. 8), S. 30.
103 Vgl. LT vom 19. August
1867.
104 Vgl. LT vom 26. September
1867.
105 Vgl. StadtAL, Man a/29;
vgl. auch LT vom 4. November 1867 und Karl (wie Anm. 23), S. 268-269.
106 Vgl. Brückner (wie
Anm. 3), S. 48-53.
107 Vgl. LT vom 9. Januar
1869.
108 Vgl. LT vom 19. Januar
1869.
109 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
14/III.
110 Vgl. Meyer, Auflösung
(wie Anm. 1).
111 Vgl. Karl (wie Anm.
23), S. 269; Schnebel (wie Anm. 9), S. 237, zeigt auf, wie in Hammelburg
nach Auflösung der Landwehr andere Vereinigungen wie Schützenverein
und Freiwillige Feuerwehr deren Aufgaben übernahmen. Ähnliches
kann wohl auch für Lichtenfels vermutet werden, doch müssten
hier die Details noch genauer untersucht werden.
112 Vgl. StadtAL, A 30;
Vgl. auch Brückner (wie Anm. 3), S. 53f.
113 Vgl. StadtAL, A 30.
114 Vgl. LT vom 23. März
1870.
115 LT vom 30. März
1870.
116 Vgl. StadtAL, B 12,
Beschlüsse vom 2. Juli und 20. August 1874.
117 Vgl. Schmidt (wie Anm.
62), S. 613.
118 Vgl. Handbuch der bayerischen
Geschichte (wie Anm. 6), S. 859.
119 Die Daten zu den einzelnen
Personen wurden aus den Erwähnungen in den Rechnungen und den Grund-
und Mannschaftslisten der Landwehr gewonnen. Sie geben nur an, für
welchen Zeitraum die jeweilige Person eindeutig in ihrem Amt nachweisbar
ist. Es ist durchaus möglich, dass einige der Personen auch außerhalb
des aufgeführten Zeitraums ihr Amt ausübten.
120 Die Angaben zu Silbermann
entstammen Meyer, Heinrich: Joseph Felix Silbermann. In: Aus Lichtenfels
Stadt und Land. Fränkischer Heimatkalender 1962, S. 35-42.
121 Die Daten zu Zader sind
genau, da sich bei ihm ausnahmsweise exakt Ernennung und Niederlegung des
Amts nachweisen lassen. Vgl. dazu StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 63r-63v und
fol. 122v.
122 Vgl. StAB, K 3 H, Nr.
462, fol. 36r.
123 Die zusätzlichen
Angaben zu Krug wie auch zu den anderen Personen sind, soweit nicht anders
angegeben, der Personenkartei im Stadtarchiv Lichtenfels entnommen.
124 Vgl. StadtAL, Grundliste
der 1. Landwehr-Kompanie von 1835/36.
125 Zu seiner Person und
seiner Familie vgl. Wachter, Franz: Soll und Haben. Blick in das Werden
und Vergehen des Handelshauses Osta in Marktzeuln. In: Aus Lichtenfels
Stadt und Land. Fränkischer Heimatkalender 1958, S. 49-54.
126 Vgl. StadtAL, Grundliste
der 1. Landwehr -Kompanie (ohne Jahreszahl).
127 Vgl. StadtAL, Grundlisten
der ganzen Landwehr-Division Lichtenfels (ohne Jahreszahl).
128 Nach den Angaben Meyers
soll auf dem Lichtenfelser Friedhof Schneiders Grabstein mit den entsprechenden
Angaben zu finden sein.
129 Vgl. StadtAL, Grundliste
für die 1. Lichtenfelser Kompanie von 1849.
130 Todesanzeige im LT vom
12. Februar 1881.
131 Vgl. StAB, K 3H, Nr.
462, fol. 122v.
132 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
14/I.
133 Zur Ernennung vgl. Bayer.
Rgbl. von 1833, S. 54.
134 Vgl. StAB, K 3 B, Nr.
157.
135 Vgl. ebd.
136 Todesanzeige im LT vom
21. Februar 1887.
9.
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