| Zeit ohne Schützen - warum? |
Chronik-Inhalt |
Mit der Besetzung des Landes durch die Schweden im 30-jährigen Krieg (1617 bis 1648) ruhte der Schießsport, auch die vier Kriege des 18. Jahrhunderts legten den Schießsport ziemlich lahm:
1704 bis 1714 Besetzung Bayerns durch die
Österreicher und Engländer
1741 bis 1745 Österreichischer Erbfolgekrieg
auf bayerischem Boden
1756 bis 1763 Siebenjähriger Krieg
1798 bis 1802 Besetzung Bayern durch die
Franzosen
Von den Schwierigkeiten, die damals bei
der Ausübung des Schießsports bestanden haben müssen, zeugen
drei im Staatsarchiv Landshut gefundene Schreiben aus dem Jahre 1790, in
denen erwähnt ist, „dass der Gerichtsschreiber und Castenamtsvorsteher
von Hirschberg den Bürgern von Landau die gehabte Schießstatt
abgenommen, eine neue zu errichten versprochen, aber bisher nicht errichtet
und hergestellt habe“. Die Unterbrechung wird aber nicht lange gedauert
haben, weil im bereits angeführten Schreiben vom 20.4.1798 der Landauer
Landgerichts-Commissar von Hirschberg dem Churfürstlichen Rentamt
Landshut berichtet, dass 1765 der Landauer Schützenvortl von 4 auf
11 Gulden jährlich erhöht worden war.
Am 21.Juli 1796 wurde von Kurfürst
Karl Theodor die Allgemeine Bayerische Schützenordnung erlassen. Diese
wurde von der Allgemeinen Schützenordnung für das Königreich
Bayern abgelöst, die von König Ludwig I. am 25.August 1868 erlassen
worden und am 15.Januar 1869 in Kraft getreten ist. Diese Schützenordnung
ist auch heute noch von Bedeutung, da alle damals bestehenden Schützengesellschaften,
die dieses Statut anerkannten, die Rechte einer „Corporation“, also den
Status einer juristischen Person, erhielten. Daher werden diese „Königlich
privilegierten“ Schützengesellschaften nicht in das Vereinsregister,
das bei den Amtsgerichten geführt wird, eingetragen, sondern in einer
Liste beim Bayerischen Innenministerium geführt.