| Vom Ursprung der Schützenzunft bis zum Niedergang im 18. Jahrhundert |
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Mit der Festsetzung einer Schützenordnung sowie der Wahl eines Oberschützenmeisters und eines Unterschützenmeisters wurde am 2.Juli 1811 die heute noch blühende "Kgl. Privilegierte Scharfschützengesellschaft Lichtenfels" aus der Taufe gehoben. An der Spitze der Männer, die den jungen Verein auf die Füße stellten, stand Landrichter Schell. Ihm zur Seite Pfarrer Schauer, Kaplan Wittmann und Landgerichtsarzt Krappmann. Die Stadt war vertreten durch Bürgermeister Greiner, die Landwehr durch die Hauptleute Silbermann und Zeder, Oberleutnant Krug und Leutnant Würstlein; Beamtentum und Bürgerschaft wurden weiter verkörpert durch den Forstgehilfen Loeser, den Zeichenmeister Heße und den Bürger Zech. Als Schriftführer verfaßte Stadtschreiber Wagner das im "Goldenen Buch" niedergelegte Gründungsprotokoll. >>>>>
Dieser Schritt bedeutete aber keineswegs eine Neubildung, sondern der junge Verein setzte von allem Anfang an die hohe Tradition der sehr alten Lichtenfelser Schützenzunft fort. Über das Gründungsjahr dieser Schützengemeinschaft sind wir nicht unterrichtet. Die Aufzeichnungen, die von der Zunft zweifelsohne geführt wurden, gingen verloren. Nur vereinzelt lassen sich aus den Ratsprotokollbüchern, den Stadtrechnungen und sonstigen Quellen knappe Hinweise zur Geschichte des Schützenwesens entnehmen. Durch Vergleich mit den Nachbarstädten, wo ähnlich gelagerte Verhältnisse bestanden, ergeben sich aber ziemlich zuverlässige Schlüsse. Die Schützen entstanden, wie schon der Name sagt, einst aus den sogenannten Schutzgilden, die zur Erhaltung der allgemeinen Sicherheit, wie zur Unterstützung der Armen oder der durch Feuer usw. Heimgesuchten gebildet wurden. Der älteste Hinweis auf diese Gemeinschaften stammt von Bischof Otto 11. von Münster aus dem Jahre 1258. Eine von diesem Kirchenfürsten verfaßte Urkunde regelt die Pflicht zur Teilnahme an den Schutz-Gildenschaften (Kulturgeschichte des Deutschen Volkes von Dr. Otto Henne, Band 1, 1892, S. 339). Eine recht anschauliche Darstellung über die Ursprünge des Schützenwesens im Frankenland gibt Staatsoberarchivar Dr. Walther Heins in der Festschrift "600 Jahre Coburger Schützenwesen«', 1954. Er schreibt "Das Aufkommen der Städte und die zu ihrer Verteidigung notwendigen militärischen Maßnahmen, die sich naturgemäß auf die Bürgerschaft stützen mußten, erforderten eine allmähliche Neuordnung der Streitmacht in den städtischen Siedlungen. Waren bis dahin die landesherrlichen Heere aus der wehrpflichtigen Ritterschaft und deren Gefolgsleuten zusammengestellt, so traten im 13. und 14. Jahrhundert auch die an Zahl immer mehr zunehmenden Städte dabei in Erscheinung. Im Laufe der Entwicklung wurde der Rat der Städte und der von ihm ernannte Befehlshaber immer mehr zum ausschließlichen Repräsentanten der städtischen Heereskontingente, ohne daß sich dabei der Landesherr seines Einflusses ganz begab. Rekrutiert wurden diese städtischen Truppen in überwiegender Mehrzahl - neben wenigen berufsmäßigen Söldnern aus den Reihen der Bürger, wobei die handwerklichen Zünfte eine besonders große Rolle, gewissermaßen als Träger der einzelnen "Waffengattungen", spielten. Daneben bildeten sich im Laufe der Zeit eigene Bruderschaften aus, die sich die Pflege der Wehrtüchtigkeit besonders angelegen sein ließen und so ihrerseits die Anfänge des Schützenwesens verkörpern." >>>>>
Zur Entwicklung des Schützenwesens im Fürstentum Bamberg erbrachten
vor allem die Forschungen von Hauptlehrer Karl Arneth, Bamberg, wertvolle,
auch für Lichtenfels geltende Hinweise. Wir entnehmen seiner Darstellung
zur Geschichte des fränkischen Schützenwesens (Fränkische
Blätter Nr. 5/1956) die Erkenntnis, daß die Schützengesellschaften
durchwegs viel älter sind, als bisher angenommen wurde. Ihre Gründung
erfolgte nicht in einem bestimmten Jahr; sie entwickelten sich vielmehr
aus jenen städtischen Wehrgemeinschaften, die von Anfang an auch die
Schützen einschließen mußten, wenn sie ihrer Aufgabe,
dem allgemeinen Wohl der Stadt zu dienen, gerecht werden wollten. Diese
städtischen Wehrgemeinschaften sind, so vermutet mit Recht Karl Arneth,
ohne Zweifel so alt wie die Städte selbst, so daß fast in allen
Fällen ihre Entstehung sich im Dämmerlicht der frühen hochmittelalterlichen
Geschichte verliert. Anfänglich waren die Schützen nur mit Armbrüsten
bewaffnet. Dem Fortschritt der Waffentechnik folgend, traten bereits zu
Beginn des 15. Jahrhunderts die Büchsenschützen an ihren Platz.
Beide Gruppen - Armbrust- und Büchsenschützen - bildeten als
Bestandteile derselben städtischen Wehrinstitution stets eine Einheit;
so wie sie im Ernstfalle gemeinsam die Stadt verteidigten, feierten sie
auch gemeinsam ihre Schützenfeste. Schützen und Gewaffnete waren
immer eine festgefügte Gemeinschaft mit straffer Führung, ausgerichtet
auf das eine Ziel, der Stadt und ihrer Einwohnerschaft in Notzeiten zu
dienen und sie vor feindlicher Bedrängnis und unbarmherziger Vernichtung
zu bewahren.
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Aus Anlaß der Hundertjahrfeier der Schützengesellschaft
Lichtenfels im Jahre 1910 befaßte sich Geheimer Kommerzienrat Georg
Krauss erstmals eingehender mit der Geschichte der "Lichtenfelser Schießgesellen".
Leider standen ihm wesentliche Quellen und die jüngsten Erkenntnisse
der Forschung nicht zur Verfügung. Er mußte sich also hinsichtlich
der älteren Geschichte auf knappe archivalisch kaum belegte Hinweise
beschränken. So schreibt er u. a.: "Die Aufzeichnungen, die wir (über
die Lichtenfelser Schießgesellen) vorfinden, sind leider, wie alle
Aufzeichnungen aus verflossenen Jahrhunderten, nicht nur spärlich
an der Zahl, sondern vor allen Dingen nicht eingehend genug, um uns an
ihrer Hand ein Bild entwerfen zu können von dem eigentlichen Treiben
unserer
Schießgesellen. Wir finden schon zu Anfang des 15. Jahrhunderts
in den einschlägigen Akten der "Schießgesellen" Erwähnung
getan und glauben mit Recht annehmen zu dürfen, daß schon im
Jahre 1413 eine Art Schützengesellschaft in Lichtenfels bestand."
Was hat sich nun tatsächlich aus der Vergangenheit unserer Schützenzunft an schriftlichen Zeugnissen erhalten? Es ist sehr wenig. Und dieses wenige beschränkt sich auf unzusammenhängende Splitter. Aber trotzdem ergeben die verschiedenen Einzelnachrichten, aneinandergereiht, doch einen anschaulichen Nachweis für das Walten und Wirken unserer Schützen. >>>>>
Wenn Georg Krauss das Jahr 1413 erwähnt, meint er sehr wahrscheinlich die unter Bischof Albert erlassene neue Stadtordnung von Lichtenfels. Sie regelt zwar das Gerichtswesen und die Verfassung, nennt aber die Schießgesellen nicht ausdrücklich, obwohl im Rahmen der Stadtverteidigung sicherlich auch an sie gedacht wurde.
Die älteste Nachricht über die Lichtenfelser Schützen
befindet sich im Staatsarchiv Bamberg. Das Bamberger Ratsmemorialbuch für
die Zeit von 1470-1527 enthält für das Jahr 1500 u. a. wörtlich
den Eintrag: jandtschießen anno 1500 zu Bamberg". Dann folgen die
Einladungen an viele Adelige aus dem Bamberger Land sowie an 56 Städte
des näheren und weiteren Umkreises Abordnungen von Schützen zu
diesem Fest zu stellen. Darunter sind namentlich erwähnt Lichtenfels,
Staffelstein, Seßlach, Scheßlitz, Weismain und Kunstat. An
diesem Schießen nahmen teil Heintz Mulner von Lichtenfels, von Staffelstein
Christoffel Hann, Eberhard Schutz und Adam Putner. Erwähnt ist ferner,
daß "der Schutz von Staffelstein 11/2 Guldein" gewann. (Freundliche
Mitteilung von Hauptlehrer Arneth, Bamberg.) >>>>>
Dieses "Bamberger Landschießen" begann am St.Bartholomäustage,
dem 24.August des Jahres 1500.
War die Veranstaltung von Waffenfesten größeren Stils ursprünglich ein Vorrecht der Ritterschaft, so wurden mir der Ausprägung der Wehrhaftigkeit der Städte in steigendem Maße solche auch von den Bürgern in Gestalt von Schützenfesten gefeiert. Diese Wettkämpfe, zu denen sich nicht nur die Schützen der einladenden Stadt selbst, sondern auch viele auswärtige Teilnehmer versammelten, wurden immer mehr neben dem militärischen auch zu einem gesellschaftlichen Ereignis der damaligen Zeit. Diese gesellschaftliche Moment trat allmählich so stark hervor, dass solche Waffenübungen zu wahren Volksfesten wurden. Um 1500, in einer ersten Blütezeit des deutschen Bürgertums, sind diese Feste überhaupt auf ihrem Höhepunkt; sie werden im Jahrhundert der Reformation noch umfangreicher, kostbarer, bunter an Bräuchen und Farben.
Im Staatsarchiv Bamberg befinden sich bei den Regierungsakten unter
anderen die Musterungsverzeichnisse der Stadt und des Amtes Lichtenfels
aus der Zeit von 1507 bis 1514. Erwähnte Wehrlisten sind nicht nur
in familiengeschichtlicher Hinsicht außerordentlich bedeutsam, sie
geben auch Aufschluss über die Wehrkraft der Stadt bzw. die Bewaffnung
ihrer Bürger.
Man unterschied zwischen den Trägern der Langen Spieße,
und den Männern an den Helleparten und den Handbüchsen-Schützen.
Ausgerüstet waren insgesamt 135 Mann. Davon 57 mit Spießen,
47 mit Helleparten und 31 mit Handbüchsen. Aus diesen drei Gruppen
wurden (wohl in erster Linie für den auswärtigen Einsatz) die
stärksten und redlichsten (=zuverlässigsten) Männer ausgesucht.
Es waren dies 18 Spießträger, 8 Hellepartenträger und 8
Inhaber von Handbüchsen. Für den Ernstfall-Einsatz außerhalb
der Stadt standen somit 34 Mann zur Verfügung.
Im Jahre 1511 wurde die Mannschaft des Hochstiftes durch die Amtleute
zahlenmäßig, dagegen nicht namentlich, erneut überprüft.
Hierbei ergab sich für die Stadt Lichtenfels ein Stand von 143
Mann. Außerdem zählte man 18 Witwen, die mit ihren Familien
vom Wehrdienst befreit waren. Ferner lagen etliche Anwesen in der Stadt
wüst und waren unbewohnt bzw. eingefallen. Auch sie schieden bei der
Wehrerfassung aus.
Die nächste Nachricht entstammt der Lichtenfelser Stadtrechnung von 1513/14. Sie vernierkt unter dem Titel Ausgaben: "Geben 2 Gulden den Büchsenschützen, die uf das Schießen gen Bamberg gezogen, uf Befehl eines Rats".
Wir sehen aus dieser knappen Meldung sowie aus den gleichartigen nachfolgenden Belegen, wie Stadt und Amt doch an der Pflege des Schießsportes und des Schützenwesens als Schutzgarde allgemein interessiert waren, und ferner zu welch verschiedenartigen Aufgaben die Schießgesellen gegebenenfalls herangezogen wurden.
1519/20
(Lichtenfelser Forst- und Castenrechnung): Gew-ein Ausgeben: 1 Gulden
zur Vererung geben den Büchsenschützen, die mit den Räten
des Wegs gein Buch gezogen sind und im
Wald den Tag gewart haben. (Die Räte waren zweifelsohne aus Bamberg
und begabei-, sich nach Coburg. Das Schutz-geleite durch den einst gefürchteten
Lichtenfelser Forst stellten die Büchsenschützen.) >>>>>
1524/25
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 1 Pfund 20 Pfg. den (Schieß-)
Gesellen zur Ver-ehrung für 5 Maß Weins zu 10Pfg., die am Sonntag
nach Exaudi in der Nacht mit mir (Amtskastner) hinausgezogen sein als Warnung
komen, wie derjenn so die Zehend ver-brennen im Holtz bei Horb sollten
gesehen sein.
(In dieser Meldung kündet sich bereits der Bauernkrieg an. Horden
ziehen umher und drohen die bischöflichen und adeligen Zehendstädel
niederzubrennen.)
1526/27
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Pfund 10 Pfg. beim Hoffmann
die Schützen ver-zert, so den Pfaffen Hans gefangen haben.
1530
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Außgeben: '/2 Gulden zur Vererung
geben den Fußgesellen so gestreift haben als meines Herrn von Langheim
(gemeint ist der Abt des Klosters) Pferd gesucht worden, das ihn aus den
Wagen ausgespannt ist hinter dem Reithof zu Lankheim am Donnerstag nach
Walburgis 1530.
1530/31
(L.F. u. C.Rechn.)- Gemein Außgeben: 1 Gulden zur Verehrung den
Gesellen aus Lichten-fels, die den Reuttern an Allerheiligen nachgeeilt,
so ein Gefangenen durch den'Forst von der Bruck (Lange Brücke) hingeführt.
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(Anscheinend schnappten Coburger Reiter unter Verletzungen territorialen
Rechtes in der Nähe der Langen Brücke einen von ihnen gesuchten
Übeltäter.)
1535
(Staatsarchiv Bamberg B 26/2 Amterbeschreibungen): Anno 1535, Sontags
nach Martini ist uf schriftliches Ersuchen Ihro diurfürstl.
Durchl. in Sachsen, und des hichero abgeord-
neten Centgrafen zu Coburg der damalige Ambtmann zu Lichtenfels Christoph
von Red- witz, mit bereits 100 Mann zu Roß und Fuß in das Dorf
Schney gangen und nach etlichen
allda sich ufgehaltenen Beschädigern im Schloß und Schenkhaus
ohne Widersprechen ge-suchet.
1554/55
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. hab ich
den jungen Bürgern an dem Schießen, so sie dem Sommer angericht,
Steuer geben, von meins gned. Herrn wegen, ist ihme hievon itzo zween oder
drei Gulden geben worden, actum Sontags nach Asumpti Mariae. >>>>>
1554/55
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben-. 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg., habe
ich den jungen Bürgern zu Lichtenfels zu Verehrung geben von
meines gnäd. Herrn wegen zu Steuer an
den Kleynod-Schießen, so sie wieder angefangen.
1555
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Gulden hab ich den jungen Gesellen
aus der Bürgerschaft zu Lichtenfels an ihren Schießen von meines
gnäd. Herrn wegen gesteuert visitatie Marie.
1555/56
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Gulden hab ich den jungen Gesellen
aus der Bürgerschaft zu Lichtenfels an ihren Schießen von meines
gnäd. Herrn wegen gesteuert visitatie Mariae.
1557/58
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. habe ich
den Schützen von meins gnäd. Herrn wegen zur Erhaltung Ihrer
Ordnung zu Verehrung geben am Sontag nach Mathäi. >>>>>
1558/59
(L.F. u. C.Rechn.): Gemein Ausgeben: 2 Gulden 2 Pfund 12 Pfg. den Schützen
zu Lich-tenfels von meines gnäd. Herrn wegen zu Steuer an Erhaltung
des Gesellenschießen geben.
1560/61
(L.F. u. C.Rechn.): Hingeben Holtz aus Gnaden Aus schriftl. Geheiß
Fürstl. Gnaden den von Lichtenfels zur Schießhütten geben
18 Reiser aus der (Waldabteilung) Pfeiffersreuth, 18 Reiser idem (vom
gleichen Ort) zu der Dachung des Stuck neuer Mauer, so sie fert (voriges
Jahr) gemacht. (Bei dem zweiten Posten dürfte es sich um die Überdachung
der Schießmauer handeln.)
1561/62
(L.F. u. C.Rechn.): 2 Gulden den Schützen zu Lichtenfels uf ir
Ansuchen an den Schießordnung zu steuer geben, inmassen vor (früher)
auch geschehen. >>>>>
1561/62:
(L.F. u, C.Rechn.): Hingeben Holtz aus Gnaden. '/2 Schock Stangen zu
Ständen den jungen zum Schießen gein Lichtenfels geben, am Simauer
Steig (Waldabteilung).
1561/62
(Coburger Stadtrechnung = übermittelt von Hauptlehrer Arneth,
Bamberg): Gemein
Ausgeben: 4 Gulden - XI Buchsenschützen gein Lichtenfels zu steuer
der einlag (ohne Datum aber vor Maria Magdalena 1561- (22. 7. 1561). (Die
Stadt Coburg ermöglichte somit 11 Büchsenschützen die Teilnahme
am Lichtenfelser Schießen und leistete für die Genannten auch
die Schießeinlage.)
1575
(L. Forstrechn.)- Ausgaben insgemein: 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. hab idi
den Schützenmeistern und Schießgesellen zu iren Hamelschießen
zu Verehrung geben den 7. November 1575. >>>>>
1576/77
(L. Castenrechn.): Allerlei Ausgaben: 2 Gulden den Schützen von
Fürstl. Gnaden wegen wie sie ihr Hauptschießen gehalten zu einer
Verehrung geben.
1578/79
(L. Castenrechn.): Allerlei Ausgaben: 3 Gulden 4 Pfund 6 Pfg. den Schützen
zu Lichtenfels zu ihrem Hauptschießen zu verehren geben.
1597/98
(L. Castenrechn.): Allerlei Ausgaben. 1 Gulden 1 Pfund 6 Pfg. auf Befehl
des Herrn Amtmanns, weiln ein Gemeinschießen alhier dabei etliche
fremde Schützen gewesen, darum zu schießen zu Verehrung gegeben.
19. August. >>>>>
1601
(L. Castenrechn.): Ausgaben insgemein: 1 Gulden 1 Pfund 20 Pfg. als
ein Reichsthaler von fürstl. Gnaden wegen auf Befehl und Gutachten
Herrn Amtmann zu Lichtenfels den jungen Schützen daselbsten, wie sie
ihr Hauptschießen gehalten, verehrt 1601.
1601/02
(L. Castenrechn.): Ausgaben insgemein-. '/2 Gulden den verordneten
Schützen zu Lichtenfels, welche am Festtag Corporis Christi und derselbe
Octaven als die Prozession mit dem Hl. Hochwürdigen Sacrament in der
Stadt gehalten uff den Stadtturm etliche Freudenschuß getan zur Verehrung.
1601.
1602
(L. Castenrechn.): Folgt wörtlich der gleiche Eintrag wie für
1601/02. >>>>>
1602/03
(L. Castenrechn.): Ausgaben insgemein: 1 Gulden 1 Pfund 20 Pfg. als
ein Reichsthaler wegen meines gnäd. Fürsten und Herrn aus Befehl
Herrn Amtmanns den jungen Schützen wie sie Hauptschießen gehalten,
verehrt Martini 1602.
1604(Sachsen-Coburgische Historia, 1700, Band II, S. 232 v. Hoenn). Den 15. Julli 1604 hat Hertzog Johann Casimir in Anwesenheit Bischoff Johann Philipps zu Bamberg, (welcher 150 Pferde mit nach Coburg gebracht) und einige aus Nürnberg und Schweinfurt, eiti Vogelschießen angestellt, darzu er viel benachbarte Liebhabere beschreiben, auch zum besten 50 Gulden auff den gantzen Rumpf, 30 Gulden auf den Kopff, 25 auff den rechten und so viel auff den lincken Flügel, und 20 Gulden auff den Schwantz, alles des grösseste Theil gemeinet, gesetzet.
1609
(Stadtarchiv Lichtenfels = Handelbuch, Blatt 82): Bürgermeister
und Rat der Stadt Cronach laden'am 23. Juni 1609 den Schützenmeister
und die gemeinen Schießgesellen zu den am 23. August vormittags auf
ihrer gewöhnlichen Schießstatt stattfindenden Gesellenschießen
ein. Genauer Wortlaut des kulturgeschichtlich äußerst interessanten
Schreibens und Abbildung auf Seite 128-130.) >>>>>
1609
Nach einer Notiz, welche Gerichtsassessor Fexer in seinen handschriftlichen
"Denkwürdigkeiten über Lichtenfels- hinterließ, bewilligte
der Rat der Stadt Lichtenfels am 20. 7. 1609 den Schützen fünf
Gulden zur Teilnahme am Gesellenschießen der Stadt Kronach.
1614/15
(L. Castenrechn.)- Ausgaben allgemein: 12 Gulden 4 Pfund 12 Pfg. dabei
fünf Gulden an Münz von Bischof Johann Philippsen hochseel. Gedechtnis
den Schützen und Schießgesellen jährlichen bis uff anderweit
ferner Verordnung zu geben bewilligt vermög fürstl Befehls, welcher
vor fünf Jahren um geleister Rechnung uff Fürstl. Cammer verbleiben,
zahlt am 9. November.
1616
(L. Ratsprot. Buch): Ratsbeschluß vom 23. 5. 1616. Es wurde eine
Schützenordnung gemacht, nach welcher die Bürger alle Sonn- und
Feiertage schießen müssen. >>>>>
(Karl, Staffelsteiner Chronik, 1905, S. 100):
1616
machten die Staffelsteiner Schützenmeister an ihren Rat eine Eingabe.
Sie trugen vor, daß sie neulich auf eine Einladung in Lichtenfels
gewesen waren und dort bei ihren Schießgesellen aus guter Nachbarlichkeit
während des Hammelschießens Gastfreundschaft genoßen hätten.
Sie wollten zur Wiedervergeltung ein gleiches Ausschießen abhalten.
Der Rat bewilligte zwei Hammel.
1617
(Schlund, Chronik von Lichtenfels, 1940): Den 24. August 1617 haben
Schützen und Schießgesellen um Intercessionen an Herrn Amtmann
suppliciert, damit sie der auferlegten 100 Gulden Strafe wegen abgenommenen
Kleinods erlassen worden. (Die Schützen, die damals ihre Schießstätte
noch im Gelände des alten Schlosses auf dem Burgberg unterhielten,
scheinen über den Rahmen des eigentlichen Schießens hinaus eine
volksfestartige Kirchweih unbefugt aufgezogen zu haben. Die Strafe wurde
scheinbar erlassen.) >>>>>
1629
(Forstprot. Buch 71/12, S. 645 Staatsarchiv Bamberg): Am 26. Juni 1629
berichten die Schützen und Schießgesellen zu Lichtenfels, ihr
Schießhaus sei eingefallen, die Schützen können deshalb
bei Regenwetter nicht mehr zu den hergebrachten Übungen kommen. Sie
wollten ihr Schießhaus gerne wieder aufbauen, und wollten bei Tag
und Nacht auch Leib und Leben, Gut und Blut bereitwillig einsetzen, man
möge ihnen deshalb das Bauholz zum Schießhaus zur Verfügung
stellen. Darauf gab der Fürst in Bamberg auf Vorschlag des Lichtenfelser
Forstmeisters 74 Reiser und 3 Bäume in Carl Dehlers Forstrevier beim
Steinern Kreuz und hinterm Freistuhl in Gnaden, das heißt kostenlos
ab.
1629/30
Aus der Stadtrechnung des Jahres 1629/30 ist zu ersehen, daß
zur Erbauung des neuen Schießhauses die Stadt einen Zuschuß
von 50 Gulden leistete. >>>>>
1630
(L. Castenrechn.): 5 Gulden den Schützen und Schießgesellen
zu Lichtenfels alten Gebrauch nach zum Valetschießen zu verehren
geben.
1630/31
(L. Castenrechn.): 1 Gulden 1 Pfund 20 Pfg. den Schützen und Schießgesellen
alten
Herkommens Brauch nach zum Anfang zum Schießen geben den
26. Mai.
1666/67
(L. Castenrechn.): In dem Inventarium, welches der Castenamtsrechnung
beigeheftet ist, ist unter Ziffer 11 die Lichtenfelser Schützenordnung
aufgeführt. Auch die Castenamtsrechnung von 1670/71 erwähnt in
dem Inventar unter Nr. 64 nochmals die Lichtenfelser Schützenordnung.
>>>>>
1709
(Auszug aus den Ergänzungen zur Lichtenfelser Stadtordnung vom
21. 11. 1709 Z. 6): Wegen jährlicher Aussetzung eines Gewinns, um
darum zu schießen, ist es zwar ein löbl. Exertitium für
die Gemeine Bürgerschaft, allein solches unserem alldasigen Amtmann,
wenn er nicht will, keineswegs aufzubürden, sondern ex civitatis oranie
zu bestreiten.
1712/13
(L. Stadtrechn.)- Ausgaben: 4 Gulden 6 Pfund 20 Pfg. ist mit Verwilligung
Bürgermeister und Rat hiesiger Bürgerschaft zu ihrem dem 16.
Mai gehaltenen Freischießen verehrt worden. 6 Pfund 20 Pfg. von einer
Renn- und Strichscheuben uf gedachtes Schießen zu verfertigen Friedrich
Hager bezahlt.
1712/13
(L. Stadtrechn.): Ausgaben: Zwei Ratsherren, welche als Gäste
an dem vom Churfürsten gegebenen Schießen in Bamberg teilnahmen,
erhielten von der Stadt 2 Gulden 3 Pfund 10 Pfg. Aufleggeld. Außerdem
zwei Gulden Zehrkosten. >>>>>
1717/18
(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 1 Gulden 5 Pfund 1 Pfg. Mstr. Hamiß
Knörlein, Zimmermann, von dem Angerlein unter der Schießniauer
zu verblankhen zahlt. (Hier ist erstmals von der Schießanlage auf
dem Anger die Rede.)
1723/24
(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 6 Pfund 20 Pfg. von der Schießmauer
wieder zu verblanckhen ausgeben.
1726
(L. Pfarrarchiv-Pfarrinventare): Unter den in der Stadtpfarrkirche
aufbewahrten Fahnen wird auch die Jägerfahne erwähnt.
Gemeint war damit jedenfalls die Schützenfahne. Da die Fahne in
späteren Inventaren nicht mehr angeführt ist, die sie verloren
gegangen zu sein. >>>>>
1737/38
(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 39 Gulden 4 Pfund bei dem Bürgerlichen
Schießen am 22. Juli an einen Harnmel, Wein und Bier von der Stadt
für die Herren und Bürger ausgelöst. Specification was bey
dem bürgerlichen Schießen am 22. Juli 1737 an Kösten ergangen.
2 Gulden 1 Pfund 3'/2 Pfg. für den Hämmel, 3 Gulden 17 Pfg.
für Zinn und Krug, 5 Pfund 18 Pfg. für 2 schießscheuben,
2 Gulden 6 Pfund 26 Pfg. für Bänder und Confect an Benedict Korn
1 Gulden Herrn Lieutn. Rieß in Diseretion in Besorgung der
Gewinne und anderer Bemühungen 1 Pfund 20 Pfg. dem Boten von Zinn
und anderen von Coburg herüber zu tragen 28 Gulden 4 Pfund 18V2 Pfg.
für Wein und Bier vor die Herren und ganze Bürgerscbaft und 1
Gulden 17 Pfg. für zerbrochenes Geschirr an Krügen ausgelegt.
1740/41
(L. Stadtrechn.): Ausgaben: 2 Pfund 7 Pfg. denen Bürgern, von
dem Schirm am Schiff-anger zu fertigen, da ein Freischießen der Bürgerschaft
gegeben worden. >>>>>
1740/41
(L. Stadtrechn.): Ausgaben- 19 Gulden 3 Pfund 24 1/4 Pfg. ist bei den
am 10. August vor- gewesenen bürgerlichen Freischießen verschiedentlich
ausgelegt worden, als 2 Gulden 40 Kreuzer für 2 Krüge, 2 Leuchter
und 6 zinnene Löffel, dann 24 Kreuzer für zwei neue Schießscheiben,
mehr 1 Gulden 30 Kreuzer für 6 Maaß Wein an die Herren Be-amten,
13 Gulden für Bier an die Bürgerschaft als jeder 2 Maß,
und 1 Gulden 47 1/2 Kreuzer ist von denen des Rats an Bier und Brot verzehrt
worden. Damit enden die Aufzeichnungen über die alte Lichtenfelser
Schützenzunft. Sowohl die Ratsprotokollbücher, als auch die Stadtrechnungen
von 1750-1799 gingen, ebenso wie fast das ganze Aktenmaterial aus diesem
Zeitabschnitt, leider verloren, wodurch alle Nachforschungen für die
zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zur Erfolglosigkeit verurteilt
sind. Aber auch die Lichtenfelser Forst- und Castenrechnungen im Staatsarchiv
Bamberg, welche bis 1803 fast lückenlos vorliegen und ausgebeutet
wurden, erwähnen nach 1670 die Schützenzunft nicht mehr. Durch
die Aufstellung regulärer Truppen erübrigte sich wohl mehr und
mehr der Einsatz der Schützen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung.
Damit erlahmte auch das Interesse der Behörden an der Pflege der Schießübungen.
Eine Zeit des Niedergangs trat zwangsläufig ein. Auch der Geist der
französischen Revolution mag zersetzend mitgewirkt haben. Dieser Zustand
wurde erst überwunden, als 1811 das Schützenwesen auf rein sportlicher
Grundlage neu erstand.