| Die Vorgeschichte des Lichtenfelser Schützen- und Volksfestes |
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Schützenfeste erfreuen sich seit alters
in ganz Deutschland großer Beliebtheit. Besonders in Franken wird
schon vor Jahrhunderten von Frei- und Vogelschießen berichtet. Das
gilt auch für die Stadt Lichtenfels. Die allgemeine Entwicklung des
Schützenwesens lässt sich am Beispiel der Lichtenfelser Schützengesellschaft
verfolgen. Ihre Anfänge reichen zurück bis ins 15. Jahrhundert.
Wann das erste Lichtenfelser Schützenfest abgehalten wurde, kann nicht
exakt festgestellt werden. Über das genaue Gründungsjahr der
Schützengemeinschaft sind wir nicht unterrichtet. Die Schützen
entstanden aus Schutzgilden und Wehrgemeinschaften, die in der Erhaltung
der allgemeinen Sicherheit ihre Aufgaben sahen; ihre Schützenfeste
feierten sie (Armbrust- und Büchsenschützen), wenn sie ihre Stadt
erfolgreich verteidigt hatten.
Im Jahre 1910 beschäftigte sich Geheimer
Kommerzienrat Georg Krauß, anläßlich der Hundertjahrfeier
der Schützengesellschaft erstmals mit der Geschichte der „Lichtenfelser
Schießgesellen“.
Er schrieb: „Die Aufzeichnungen, die wir
vorfinden, sind leider, wie alle Aufzeichnungen aus verflossenen Jahrhunderten,
nicht nur spärlich an der Zahl, sondern vor allen Dingen nicht eingehend
genug, um uns an ihrer Hand ein Bild entwerfen zu können von dem eigentlichen
Treiben unserer Schießgesellen.
Die Aufzeichnungen, die von der Zunft
zweifelsohne geführt wurden, gingen verloren. Nur vereinzelt lassen
sich aus den Ratsprotokollbüchern und sonstigen Quellen knappe Hinweise
zur Geschichte des Schützenwesens entnehmen. Durch Vergleich mit den
Nachbarstädten, wo ähnlich gelagerte Verhältnisse bestanden,
ergeben sich aber ziemlich zuverlässige Schlüsse. >>>>>
Die Schützen entstanden, wie schon
der Name sagt, einst aus den sogenannten Schutzgilden, die zur Erhaltung
der allgemeinen Sicherheit, wie zur Unterstützung der Armen oder der
durch Feuer usw. Heimgesuchten gebildet wurden.
Der Ursprung der Schützengilden fällt
mit der Entwicklung von Ansiedlungen zu Städten und, damit verbunden,
des Entstehens eines freien Bürgertums zusammen. Es waren bewaffnete
Bürgerverbindungen, denen der Schutz der Städte oblag, und nur
Männer mit Ehre und einem tadellosen Lebenswandel fanden unter ihnen
Aufnahme.
Das Vorrecht des Waffentragens war Ausdruck
hoher Ehre und öffentlicher Achtung, außerdem waren damit bedeutende
Vergünstigungen (Privilegien) verbunden.
Der Wortstamm des Namens "der Schütze"
ist mit "zu schützen" verwandt, ebenso das Wort "schießen".
In der Schützengilde erhält
die bewaffnete Bürgerschaft im 15. Jahrhundert ihre Organisation.
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Der älteste Hinweis auf diese Gemeinschaften
stammt von Bischof Otto II. von Münster aus dem Jahre 1258. Eine von
diesem Kirchenfürsten verfaßte Urkunde regelt die Pflicht zur
Teilnahme an den Schutz-Gildenschaften.
Das Aufkommen der Städte und die
zu Ihrer Verteidigung notwendigen militärischen Maßnahmen, die
sich naturgemäß auf die Bürgerschaft stützen mußten,
erforderten eine allmähliche Neuordnung der Streitmacht in den städtischen
Siedlungen. Waren bis dahin die landesherrlichen Heere aus der wehrpflichtigen
Ritterschaft und deren Gefolgsleuten zusammengesetzt, so traten im 13.
und 14. Jahrhundert auch die an Zahl immer mehr zunehmenden Städte
dabei in Erscheinung. >>>>>
Wir finden schon zu Anfang des 15.Jahrhunderts
in den einschlägigen Akten der „Schießgesellen“ Erwähnungen
und glauben mit Recht annehmen zu dürfen, daß schon im Jahre
1413 eine Art Schützengesellschaft in Lichtenfels bestand. Die Gründung
erfolgte nicht in einem bestimmten Jahr; sie entwickelten sich vielmehr
aus jenen städtischen Wehrgemeinschaften, die von Anfang an auch die
Schützen einschließen mußten, wenn sie ihrer Aufgabe,
dem allgemeinen Wohl der Stadt zu dienen, gerecht werden wollten. Diese
städtischen Wehrgemeinschaften sind ohne Zweifel so alt wie die Städte
selbst, so dass in allen Fällen ihre Entstehung sich im Dämmerlicht
der frühen hochmittelalterlichen Geschichte verliert.
Waren anfänglich die Schützen
nur mit Armbrüsten bewaffnet, so folgten sie dem Fortschritt der Waffentechnik
und traten bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts auch als Büchsenschützen
auf. >>>>>
Beide Gruppen - Armbrust- und Büchsenschützen
- bildeten als Bestandteile derselben städtischen Wehrinstitution
stets eine Einheit; so wie sie im Ernstfalle gemeinsam die Stadt verteidigten,
feierten sie auch gemeinsam ihre Schützenfeste.
Georg Krauss nennt das Jahr 1 4 1 3, weil
hier unter Bischof Albert für Lichtenfels eine neue Stadtordnung erlassen
wurde, die Verfassung und Gerichtswesen regelte. Den Schießgesellen
wurde wahrscheinlich im Rahmen der Verteidigung eine wesentliche Rolle
zuteil, doch finden sich hierüber keinerlei schriftliche Belege.
Der älteste schriftliche Nachweis
über die Lichtenfelser Schützen befindet sich im Bamberger Staatsarchiv.
Das Bamberger Ratsmemorialbuch für die Zeit von 1470 bis 1527 enthält
nachfolgenden Eintrag über das „Landtschießen anno 1500 zu Bamberg“,
es werden viele Adelige aus dem Bamberger Land und verschiedene Städte
erwähnt.
Aufzeichnungen, vermutlich von der Feder
des damaligen Bamberger Stadtschreibers, berichten von den Veranstaltungen
eines Bamberger Landschießens, das am St. Bartholomäustage,
dem 24.August des Jahres 1500, begann. An 54 Städte ergingen Einladungen
zur Abordnung von Schützen zu diesem Fest. Insgesamt 19 Schützenabordnungen
von auswärtigen Orten waren vertreten: von Zeil, Schleusingen, Kronach,
Gerolzhofen, Haßfurt, Wertheim, Volkach, Dettelbach, Baunach, Schweinfurt,
Nürnberg, Staffelstein, Ebern, Römhild, Ochsenfurt, Coburg, Herzogenaurach,
Strullendorf und schließlich auch von Lichtenfels. Namentlich ist
der Lichtenfelser Bürger Heintz Mulner genannt. Geschossen wurde sowohl
mit der Armbrust wie mit der Büchse. Das „Beste“, das heißt
der Hauptgewinn bei beiden Schießen, bestand in je einem „verdeckten
Ochsen“, ein zweiter Gewinn war ein silberner und übergoldeter Sankt
Georg. >>>>>
Die nächste Nachricht entstammt der
Lichtenfelser Stadtrechnung von 1513/14. Sie vermerkt unter dem Titel Ausgaben:
"Geben 2 Gulden den Büchsenschützen, die uf das Schießen
gen Bamberg gezogen, uf Befehl eines Rats".
Eine Menge von Belegen aus Lichtenfelser
Forst- und Castenrechnungen zwischen 1519 und 1741 machen deutlich, wie
die Stadt Lichtenfels an der Pflege des Schützenwesens interessiert
war und dass sie es sich nicht nehmen ließ – wenn auch zum Teil aus
egoistischen Gründen – ihre „Schießgesellen“ zu unterstützen.
1629
Am 26. Juni 1629 berichten die Schützen
und Schießgesellen zu Lichtenfels, ihr Schießhaus sei eingefallen,
die Schützen können deshalb bei Regenwetter nicht mehr zu den
hergebrachten Übungen kommen. Sie wollten ihr Schießhaus gerne
wieder aufbauen und wollten bei Tag und Nacht auch Leib und Leben, Gut
und Blut bereitwillig einsetzen, man möge ihnen deshalb das Bauholz
zum Schießhaus zur Verfügung stellen. Darauf gab der Fürst
vom Bamberg auf Vorschlag des Lichtenfelser Forstmeisters 74 Reiser und
3 Bäume in Carl Dehlers Forstrevier bei Steinern Kreuz und hinterm
Freistuhl in Gnaden, das heißt kostenlos ab. (Forstprotokoll im Staatsarchiv
Bamberg)
1629/1630 >>>>>
Aus der Stadtrechnung des Jahres 1629/1630
ist zu ersehen, dass zur Erbauung des neuen Schießhauses die Stadt
einen Zuschuß von 50 Gulden leistete.
Die älteste detaillierte Schilderung
eines Lichtenfelser Schützenfestes liegt aus dem Jahre 1811 vor. Das
Vogelschießen, der eigentliche Anlass für das Schützenfest,
wird hier bereits mit einem Volksfest verbunden, das Parallelen mit den
heutigen Festen aufweist.
Die Gründung der Lichtenfelser Schützengesellschaft
erfolgte im Jahre 1810. Von diesem Zeitpunkt an wurden die Freischießen
von den Schützen mit großer Sorgfalt und Hingabe vorbereitet.
Wegen vereinsinterner Krisen der Schützengesellschaft und äußerer
politischer Ereignisse, die große öffentliche Festlichkeiten
verboten, kann man eine kontinuierliche Folge der Feste nicht verfolgen.
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Nachweislich pflegten die Lichtenfelser
Schützen ihren Schießsport bereits seit frühester Zeit.
Aber der Zeitpunkt, seit dem ihnen eine eigene Schießstätte
zur Verfügung stand, und der Standort dieses ersten Schießhauses
bleiben unbekannt. Erstmals wird für Lichtenfels die „Gemein Schueshütten"
(= gemeindliche Schießhütte) im Rechnungsjahr 1543/44 genannt,
jedoch ist aus dem knappen Hinweis der Standort des Hauses nicht zu ersehen.
Erst durch einen besonderen Vorfall wird der Burgberg als Schießplatz
erwähnt. Es handelt sich dabei um ein Gesuch der Schützen und
Schießgesellen vom 24. August 1617 an den Amtmann der Stadt. Sie
baten ihn darin, die gegen sie erkannte Buße von hundert Gulden doch
abzuwenden. Zwar fehlen nähere Einzelheiten von diesem Ereignis, aber
wahrscheinlich war es doch so, dass die Schützen, um sich beim Hauptschießen
einen größeren Zuschauerkreis zu sichern, ein Kleinod aushängten.
Das heißt, sie führten eine volksfestartige Veranstaltung mit
allerlei Spielen vermutlich ohne behördliche Genehmigung durch. Der
Burgberg war für die frühen Schießen der geeignete Ort.
Damals befanden sich dort noch mächtige Wälle, unter deren Schutz
der Schießsport gefahrlos betrieben werden konnte.
Dann scheinen infolge der kriegerischen
Wirren (1618-1648) die Schützengesellschaften und Schützenfeste
ausgefallen zu sein. Erst in den nachfolgenden Friedenszeiten erstand die
Schützengesellschaft wieder, sie konnte aber vorerst die frühere
Bedeutung und Glanzentfaltung nicht erreichen. 1726 unter den in der Stadtpfarrkirche
aufbewahrten Fahnen wird auch die Jägerfahne erwähnt. Gemeint
war die Schützenfahne. Sie scheint verloren gegangen zu sein, da sie
in späteren Inventaren nicht mehr erwähnt wird (Lichtenfelser
Pfarrarchiv) >>>>>
Über die Zeit von1750 bis 1810 sind
keine Aufzeichnungen über Lichtenfelser Schützen vorhanden. Auch
das Bamberger Staatsarchiv, das alle Forst- und Castenrechnungen das oberfränkischen
Raumes bis 1802 fast lückenlos aufweist, erwähnt die Lichtenfelser
Schützen nicht mehr. Die Behörden stellten in dieser Zeit ihre
eigenen offiziellen Schutztruppen auf. Offensichtlich waren damit die Schützen
als „Hilfspolizisten“ nicht mehr gefragt, der Niedergang der Schützenzunft
war nicht mehr aufzuhalten. Der Geist der Französischen Revolution
hat sicher den Niedergang beschleunigt.
Der Schützengeist ist in Lichtenfels
jedoch nicht ausgestorben. Im Jahre 1810 überlegten und beschlossen
Lichtenfelser Bürger, die Tradition der alten Lichtenfelser Schützenzunft
wieder aufleben zu lassen und sie – nun auf sportlicher Basis – fortzusetzen.
Am 2.Juli 1811 war es soweit: Lichtenfelser Bürger gaben sich eine
Schützenordnung und wählten einen Oberschützenmeister und
einen Unterschützenmeister, die „Schützengesellschaft Lichtenfels“
war gegründet.
In der Generalversammlung vom 10. Juli
1814 ersetzten die Schützen ihre Satzung durch eine ausführliche,
die auf der Grundlage der königlich-bayerischen Schützenordnung
vom 21. Juli 1796 baute. >>>>>
Ab 1819 erfolgt eine Zeit der Ermüdung
und Rückganges, da der hohe Aufwand für die Feste nicht mehr
von allen Schützen getragen werden kann. Es wird auf die Durchführung
der Schützenfeste verzichtet, obwohl sie so erfolgreich waren. Damit
verbunden ist ein völliger Stillstand jeglicher Vereinstätigkeit.
Die bei der Gründung 1811 errichteten
Gebäude, das Schützenhaus und das Schießstand-Häuschen
sind mittlerweile baufällig. Das Beschlußbuch des Stadtmagistrats
von Lichtenfels enthält unter dem 22. August 1827 den Eintrag: "Da
das Schießhaus in einem polizeiwidrigen und gefahrvollen Zustand,
nach abgenommener Einsicht befunden worden ist, soll dasselbe auf Kosten
der Gemeinde eingelegt und das Material bis auf Weiteres an einem sicheren
Ort verwahrt werden." Übrig bleibt lediglich die Schießmauer
mit dem Zielerstand.
Am 14. September 1810 fasste eine kleine
Gruppe von 17 Herren den Entschluss, den uralten Lichtenfelser Schießsport,
der um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert gänzlich verschwunden
war, wieder aufleben zu lassen. An der Spitze des Gründungsausschusses
standen die führenden Männer der staatlichen Behörden, Landrichter
Schell, Rentbeamter Roettinger und als Vorstand des Forstamtes Oberförster
Schuster. Ihnen zur Seite traten Pfarrer Schauer, Kaplan Wittmann und Landgerichtsarzt
Dr. Krappmann, sowie Aktuar Schlesing und Straßenbauingenieur von
Lucas. Die Stadt war vertreten durch Bürgermeister Greiner und Stadtschreiber
Georg Wagner, das Königlich Bayerische Landwehr-Bataillon durch die
beiden Hauptleute Felix Silbermann und Johann Zeder, Oberleutnant Krug
und Leutnant Würstlein. Beamtenschaft und Bürgertum vertraten
Forstgehilfe Albert Loeser, Zeichenmeister Daniel Hefre und Bäckermeister
Zech. >>>>>
Diese kleine Gemeinschaft gründete
am 2. Juli 1811 die „Königlich Privilegierte Scharfschützengesellschaft
Lichtenfels" und wählte aus ihrer Mitte den Kaufmann und Hauptmann
der Landwehr Felix Silbermann zum Oberschützenmeister, während
der Oberleutnant der Landwehr und Holzhändler Georg Krug das Amt des
Unterschützenmeisters übernahm. Ihre erste Aufgabe war die Erstellung
einer Schützenordnung, der die bayer. Schützenordnung vom 21.
Juli 1796 zugrunde lag. Man versuchte, den Text wesentlich knapper zu halten
und stellte 24 Paragraphen auf, die den heutigen Leser oft zu einem leichten
Schmunzeln verleiten. So steht etwa in § 11: „Zur Aufnahme eines Schützen
wird erfordert, dass er von bürgerlichem oder Herren-Stande sei: derselbe
muss einen untadeligen Lebenswandel führen, höflich und gesittet,
auch der Ehre nicht geschimpfet sein." Ein anderes Beispiel ist der §
13: „Spotten, Neckereien, Zanken und Schimpfen ist unter einer Strafe von
15 Kreuzern untersagt, worüber die Schützenmeister zu wachen
haben," oder der § 21, der den Schützen „das Tabakrauchen bei
12 Kreuzer Buße" verbietet. l)
Anmerkungen
1) Lichtenfelser Tagblatt, 1956/Nr. 161